Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23543

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

"Die Vertreterin/der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Zukunft GmbH wird angewiesen, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen."

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten

Unterlagen zum Jahresabschluss 2023 der Braunschweig Zukunft GmbH (BZG) Bezug

genommen (siehe Drucksache 24-23542).
 

Gemäß § 11 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der BZG obliegt die vorgesehene

Beschlussfassung über die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung der

Gesellschafterversammlung.
 

Um eine Stimmbindung des/der städtischen Vertreter/in in der Gesellschafterversammlung der BZG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziff. 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der

Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA).

 

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