Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23550

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

a)         der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH werden angewiesen,

 

b)        der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH

 

folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jahresabschluss 2023, der unter Berücksichtigung einer Gewinnabführung an die Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH in Höhe von 281.930,04 € und einer Einstellung in andere Gewinnrücklagen der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH in Höhe von 150.000,00 € einen Bilanzgewinn in Höhe von 1.728.514,34 € ausweist, wird festgestellt.“


 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Gesellschaftsanteile an der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH (HBG) werden in Höhe von 94,9 % von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) und in Höhe von 5,1 % von der Stadt Braunschweig gehalten.

 

Der Jahresabschluss ist gemäß § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der HBG von der Geschäftsführung aufzustellen. Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 12 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Zuvor ist gemäß § 11 Abs. 3 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages eine Beratung im Aufsichtsrat erforderlich.

 

Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der HBG der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der HBG und der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der HBG hat den Jahresabschluss 2023 im Rahmen seiner Sitzung am 10. April 2024 beraten und die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 in der vorgelegten Fassung empfohlen.

 

 

Die HBG schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem Überschuss in Höhe von 431.930,04 € ab. Gegenüber dem Wirtschaftsplan 2023 ergibt sich damit eine Ergebnisverbesserung in Höhe von rd. 19 T€.

 

Die Bilanzsumme hat sich im Geschäftsjahr 2023 um rd. 753 T€ auf 12.887.731,74 € verringert.

 

Die Vergleichszahlen 2022 bis 2024 stellen sich wie folgt dar:

 

 

Angaben in T€

Ist
2022

Plan
2023

Ist
2023

Plan
2024

1

Umsatzerlöse

20.840,6

22.238,2

17.779,9

19.745,2

1a

%-Vergleich zum Vorjahr/Plan

 

+ 15,4 %

- 14,7 %/
- 20,0 %

+ 15,4 %

2

Sonstige betriebliche Erträge

426,3

804,1

720,5

970,8

2a

davon
Auflösungserträge aus Sonderposten


377,0


438,6


340,0


394,3

3

Gesamtleistung (Summe 1 + 2)

21.266,9

23.042,3

18.500,4

20.716,0

4

Materialaufwand

-15.658,3

-17.035,7

-13.425,4

-14.811,2

5

Personalaufwand

-2.433,6

-2.790,6

-2.587,6

-2.790,0

6

Abschreibungen

-644,7

-745,2

-579,3

-685,7

7

Sonstige betriebliche Aufwendungen

-1.961,9

-1.984,1

-1.410,3

-1.888,4

8

Betriebsergebnis/EBIT (Summe 3 bis 7)

568,4

486,7

497,8

540,7

9

Zins-/Finanzergebnis

-13,7

-39,2

-15,5

-28,4

10

Steuern vom Einkommen und
vom Ertrag

-0,8

-0,8

-0,8

-0,8

11

Ergebnis nach Steuern (Summe 8 bis 10)

553,9

446,7

481,5

511,5

12

Sonstige Steuern

-64,2

-33,5

-49,6

-49,6

13

Jahresergebnis (Summe 11 + 12)

489,7

413,2

431,9

461,9

 

 

Die Umsatzerlöse sind aufgrund in allen Sparten gesunkener Umschlagsleistungen gegenüber dem Vorjahr um rd. 3 Mio. € (- 14,7 %) niedriger. Zu dieser Entwicklung hat wesentlich der Ausfall von fossilen Brennstoffen und Baustoffen beigetragen. Der Schiffsgüterumschlag, der 87 % der Gesamtumschlagsleistung ausmacht, ist um 232.593 t auf 596.181 t (- 28,1 %) zurückgegangen. Im Bahngüterverkehr sind die Umschlagsmengen um 12.724 t auf 90.145 t (- 12,4 %) gesunken, bei dem Containerumschlag um 8.674 TEU auf 68.938 TEU (- 11,2 %). Neben den Umschlagszahlen liegen den Erlösen auch logistische Dienstleistungen (Value-Add-Services) wie Containerbe- und -entladungen, Lagerungen und damit verbundene Tätigkeiten zugrunde. Die Hafentarife sind zum 1. Januar 2023 für Positionen mit Personal- und Energiekostenanteilen um 10 %, für Positionen mit lediglich Personalkosten um 3 % erhöht worden.

 


Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten neben den Auflösungserträgen aus Sonderposten für Investitionszuschüsse Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, aus abgeschriebenen Forderungen sowie aus Schadensfällen und sind rd. 294 T€ höher als im Vorjahr.

 

Korrespondierend mit der Entwicklung der Umsatzerlöse sind auch die Materialaufwendungen im Vergleich mit dem Vorjahr 2022 um 2,2 Mio. € (- 14,3 %) gesunken. Die Materialaufwandsquote hat sich leicht von 75,1 auf 75,5 % erhöht.

 

Die Personalaufwendungen fallen aufgrund von Tarifsteigerungen und der Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie um 154 T€ höher aus als im Vorjahr. Die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer ist mit 43 Arbeitnehmern konstant geblieben; die ursprünglich geplante Aufstockung auf 44 Arbeitnehmer ist nicht umgesetzt worden. Die Personalaufwandsquote hat sich von 11,7 auf 14,6 % erhöht.

 

Die Abschreibungen sind im Vergleich zum Jahr 2022 um 579 T€ geringer, weil 2022 Abschreibungen ausgelaufen sind. Die Planwerte werden nicht erreicht, da sich neue Projekte verschoben haben.

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um etwa 552 T€ gesunken, davon um 408 T€ bei den Instandhaltungen.

 

Die Bilanzsumme ist um rd. 753 T€ auf 12,9 Mio. € gesunken. Eine wesentliche Reduzierung ist bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen festzustellen, die im Zusammenhang mit geringeren Umsatzerlösen stichtagsbezogen niedriger sind. Unter dem Sonderposten für Investitionszuschüsse sind keine im Jahr 2023 gewährten Zuschüsse zu verzeichnen. Die Rückstellungen sind um rd. 313 T€ gesunken, wesentliche Neubildungen sind nicht erfolgt. Die Eigenkapitalquote ist von 40,8 % auf 44,3 % gestiegen.

 

Die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbH hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt.

 

Als Anlagen sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht der Gesellschaft für das Jahr 2023 beigefügt.

 

Ergebnisverwendung:

 

Die HBG und die SBBG haben am 13. Dezember 2016 einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, der ab dem Geschäftsjahr 2017 Wirkung entfaltet hat. Demnach ist grundsätzlich der von der HBG erwirtschaftete Gewinn vollständig an die SBBG abzuführen; die Minderheitsgesellschafterin Stadt Braunschweig erhält aus steuerlichen Gründen aber eine feste Ausgleichszahlung („Garantiedividende“) in Höhe von rd. 5 T€. Die HBG kann jedoch mit Zustimmung der SBBG Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist.

 

Die HBG beabsichtigt auch in den Jahren 2024 bis 2027 Investitionen in die Erweiterung des Hafens vorzunehmen. U. a. sind die Erweiterung des Containerterminals, die Verlängerung des Übergabebahnhofs Gleis 1 sowie die Investition in eine PV-Anlage geplant. Diese Kapazitätsausweitung rechtfertigt aus objektiver unternehmerischer Sicht, dass hierfür Rücklagen gebildet werden. Diese Auffassung wurde vom Finanzamt im Rahmen einer verbindlichen Auskunft grundsätzlich bestätigt.

 

Die Gesellschafterversammlung der SBBG hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2023 der Einstellung eines Betrages in Höhe von 150.000,00 € in andere Gewinnrücklagen der HBG zugestimmt (DS 23-22214).

 


Aufgrund des ab dem Jahr 2017 wirksamen Gewinnabführungsvertrages wird die Bilanz nach teilweiser Ergebnisverwendung aufgestellt. Daher werden in der Gewinn- und Verlustrechnung auch die Gewinnvorträge aus Vorjahren sowie ein Bilanzgewinn ausgewiesen. Der ausgewiesene Bilanzgewinn 2023 in Höhe von rd. 1.728,5 T€ entspricht der Höhe der Gewinnvorträge aus Vorjahren, die vor Wirksamwerden des Gewinnabführungsvertrages erwirtschaftet wurden.
 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise