Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 24-23589
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsantrag - Linienbusführung 433
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion, BIBS-Fraktion und Tobias Zimmer (FDP) im Stadtbezirksrat 112
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Entscheidung
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16.04.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
- Die Kreuzungen Bohnenkamp / Im Gettelhagen, sowie Bohnenkamp / Heisterbusch sind sehr unübersichtlich. Sie liegen zudem in einem 30km/h-Bereich und sind für Fahrzeuge aller Art mit großer Vorsicht zu befahren.
Zahlreiche Busfahrerinnen und Busfahrer fahren hier jedoch deutlich schneller als 30 km/h – die Bedeutung der gezielten Verkehrsberuhigung ist daher nicht mehr gegeben.
Viele Busfahrerinnen und Busfahrer beachten die Rechts-vor-links-Regel nicht.
Dies stellt eine große Gefahr für spielende und Rad fahrende Kinder dar.
Insbesondere der Ganzjahres-Sportbetrieb des SV Querum mit sehr vielen Rad fahrenden Kindern erhöht die Unfallwahrscheinlichkeit erheblich.
- Die Linienführung des Stadtbusses durch dieses ruhige Wohngebiet bedeutet für einen Großteil der Anwohnerinnen und Anwohner eine erhebliche Minderung ihrer Wohnqualität.
Beispiel: Ein Anwohner hat seine Terrasse 3,50 Meter neben der neuen Haltestelle und ist den Emissionen der stoppenden und anfahrenden Busse permanent ausgesetzt.
- Ein höherer Nutzen der Allgemeinheit durch eine Veränderung der Linienführung 433 zum März 2024 wurde vorab zu keinem Zeitpunkt sichergestellt.
Eine diesbezügliche Befragung der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner hat nicht stattgefunden.
- Eine Änderung der Linienführung wurde lediglich von einer Bürgerin angeregt (s. Beschlussvorlage). Eine Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner erkennen allerdings weder einen „höheren Nutzen“, noch eine „bedeutende Verbesserung für die öffentliche Verkehrsanbindung“ durch diese neue Linienführung (s. Unterschriften).
Durch Befragung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld hätte sich diese Maßnahme als nicht mehrheitsfähig erwiesen und ein erheblicher Zeit- und Kostenaufwand hätte vermieden werden können.
Gez.
Thorsten Wendt/Michael Berger, CDU-Fraktion
Tatjana Jenzen, BiBS-Fraktion 112
Tobias Zimmer, FDP
