Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23350-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 321 Lehndorf-Watenbüttel vom 17.03.2024 (24-23350) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Im September 2021 hat der Bund das Ganztagsförderungsgesetz beschlossen. Dieses sieht vor, dass der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter zum Schuljahr 2026/2027 für den ersten Jahrgang beginnt und jährlich um einen Jahrgang ausgeweitet wird, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung haben. Ziel ist es in Braunschweig, diesen Rechtsanspruch perspektivisch durch die Umwandlung von allen Grundschulen zu Ganztagsgrundschulen zu erfüllen. Der Rechtsanspruch kann aber auch durch das Angebot der Schulkindbetreuung erfüllt werden.

 

Von den 39 städtischen Grundschulen bzw. Grundschulzweigen an Grund- und Hauptschulen sind bereits 21 Schulen als Ganztagsschulen organisiert. Für weitere sieben Schulen gibt es schon konkrete Ausbau- und Zeitpläne zu deren Umwandlung in Ganztagsschulen. Für die anderen Halbtagsgrundschulen, so auch für die Grundschule Völkenrode-Watenbüttel, gibt es diese noch nicht. Es ist auch absehbar, dass nicht alle Grundschulen bis zum Schuljahresbeginn 2029/2030 als Ganztagsschulen organisiert sein werden. Daher verfolgt die Stadt als Zwischenschritt auch den Ausbau der Schulkindbetreuung.

 

Dieses vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Da es noch keinen konkreten Ausbau- und Zeitplan zur Umwandlung der Grundschule Völkenrode-Watenbüttel in eine Ganztagsschule gibt, kann derzeit noch keine Auskunft darüber gegeben werden, wann ein Raumprogramm für die Herstellung der Ganztagsinfrastruktur an der Schule vorgelegt wird.

 

Bis zu einer Erweiterung der Schule zur Ganztagsschule wird es weiterhin die Schulkindbetreuung in und an Schule an beiden Schulstandorten geben, die bei Bedarf noch ausgebaut werden könnte.


Zu Frage 2:

Wenn ein mit der Schule abgestimmtes Raumprogramm für die Erweiterung um eine Ganztagsinfrastruktur erarbeitet und verwaltungsintern abgestimmt worden ist, wird dieses dem Stadtbezirksrat 321 zur Anhörung vorgelegt, bevor es im Schulausschuss vorberaten und im Verwaltungsausschuss beschlossen wird.

 

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