Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23605

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Teilhaushalt Fachbereich Tiefbau und Verkehr

 

 

Zeile 26     Baumaßnahmen

Projekt      5E.66 NEU Buspausenplatz Beberbachaue / Umbau+ Erw.

Sachkonto       787210 Tiefbaumaßnahmen Projekte                        

 

Auf dem o.g. Projekt werden außerplanmäßige Auszahlungen inhe von 150.000,00 € beantragt.

 

Haushaltsansatz 2024: 0,00 €

außerplanmäßig beantragte Auszahlung 2024: 150.000,00 €

neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 2024: 150.000,00 €

 

Sowohl die Linie 413 als auch die Linie 424 enden an der Haltestelle Beberbachaue. Die Wendezeiten der beiden Linien überschneiden sich, sodass Situationen entstehen, in denen zwei Fahrzeuge gleichzeitig halten. Da die Haltestelle Beberbachaue als Kaphaltestelle ausgeführt ist, kann dort keine Wendezeit verbracht werden.

 

Im Bestand gibt es hier immer wieder Probleme, sodass ein Passieren von stehenden Bussen nur eingeschränkt möglich ist. Die Verkehrssicherheit ist hierdurch beeinträchtigt. Sobald zwei Busse gleichzeitig stehen, ist die Wahrscheinlichkeit schwerer Autounfälle stark erhöht. Zudem sollen kurzfristig mehr Fahrten der Buslinie 424 an der Haltestelle Beberbachaue enden, wodurch die Problematik zukünftig noch verschärft wird. r die erforderlichen Standzeiten am Linienende sind die Flächen für 2 Busse erforderlich (Buspausenplatz).

Der Umbau des Buspausenparkplatzes Beberbachaue ist daher sachlich und zeitlich unabweisbar.

 

Deckungsmittel stehen in dem Projekt Stadtbahnfolgemaßnahmen zur Verfügung. Es werden weniger städtische Maßnahmen in Folge von Stadtbahnmaßnahmen durch die BSVG umgesetzt als vorgesehen.

 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag in €

Minderauszahlungen

5S.660017.00.500.663 /787210

Stadtbahnbau/

Folgemaßnahmen / Tiefbaumaßnahmen - Projekte

150.000,00


 

2. Teilhaushalt Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

 

Zeile: Diverse 

Kostenart: diverse Siehe unten

Produkt: 1.36.3620.01.06 Beteiligungs- und Spielplatzangelegenheiten

Betrag: 2.123.760,18

 

Die Mittel stehen im Rahmen des Förderprogramms Resiliente Innenstädte im Teilhaushalt der Stabsstelle 0800 zur Verfügung und sollen für die Umsetzung des Projektes RIS_V.01 "Jugendparlament und Jugendbüro" in den Teilhaushalt 51 umgesetzt werden. Die entsprechenden Förderanträge bei der N-Bank sind gestellt. Für beide Anträge liegt eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns vor.

Die Mittel verteilen sich wie folgt auf die o.a. Kostenarten:

Personal Jugendbüro, Jugendparlament, Digitale Beteiligung:

809.020,00 €

401210

Beschäftigungsentgelte Brutto

 

642.385,26 €

402220

Zusatzversorgung

 

35.266,95 €

403210

Sozialversicherung

 

131.367,79 €

 

 

 

 

427190

Restkostenpauchale Personal

 

323.608,00 €

 

 

 

 

Immobilie:

 

 

991.132,18 €

445512

Erstattung an GM Miete

 

741.132,18 €

422900 + 44315

Einrichtung, Erstausstattung

 

250.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 


Deckung:

 

Art der Deckung

Produkt /
Kostenart

Bezeichnung

Betrag in €

Minderaufwendungen

1.57.5711.01 / 427110

Steuerungsunterst. Wirtschaftsförderung und

Stadtmarketing

2.123.760,18

 

 

3. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen

 

Zeile 28     Erwerb von Finanzvermögensanlagen

Projekt      5E.200006 Kapitalerhöhung Stadt BS Beteiligungs-Gesellschaft mbH

Sachkonto       784310 Ausz. für den Erwerb von Anteilsrechten an verb. Unternehmen

 

Auf dem o.g. Projekt werden überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 10.351.431,19 beantragt.

 

Haushaltsansatz 2024: 1.500.000,00 €

überplanmäßig beantragte Auszahlung 2024: 10.351.431,19

neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 2024: 11.851.431,19

 

Der Liquiditätszufluss der SBBG bestimmt sich im Wesentlichen durch den Ausgleich des handelsrechtlichen Jahresverlustes durch die Stadt Braunschweig. Dieser wird anhand des im Wirtschaftsplan abgebildeten geplanten Jahresverlustes monatlich zu je 1/12 während des laufenden Geschäftsjahres von der Stadt Braunschweig an die SBBG ausgezahlt. Nach Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt eine Spitzabrechnung, sodass nur der tatsächlich erzielte Jahresfehlbetrag ausgeglichen wird.

 

Es bestehen jedoch Unterschiede zwischen dem handelsrechtlichen Jahresergebnis und den Liquiditätsflüssen der Gesellschaft. Durch die beschlossene anteilige Thesaurierung des Gewinns der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (BVAG) ergibt sich ein kontinuierlicher struktureller Effekt, da sich die Thesaurierung durch die vorhandene gesellschaftsrechtliche Konstellation zwar nicht im Jahresergebnis der SBBG abbildet, jedoch mindernd im Liquiditätszufluss der Gesellschaft.

 

Nach der aktuellen Liquiditätsplanung der SBBG ergibt sich bei Realisierung des Wirtschaftsplans (einschließlich der geplanten Verlustausgleiche der Tochtergesellschaften) eine Liquiditätslücke von 13,5 Mio. € zum Jahresende. Um die Liquidität der Gesellschaft sicherzustellen, soll deshalb von der Stadt Braunschweig im Rahmen der Jahresabschlussaktivitäten eine Einstellung in die Kapitalrücklage der SBBG in Höhe von rund 10,3 Mio. € vorgenommen werden.

 

Eine Mittelzuführung der Stadt ist erforderlich, um einen bilanztechnischen Verzehr des Eigenkapitals zu verhindern und der Gesellschaft mittelfristig notwendige Liquidität zu gewährleisten. Eine Kreditaufnahme zur Sicherstellung der Liquidität würde zudem Zinsen verursachen. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ist somit gegeben.

 


Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag in €

Minderaufwendungen

1.57.5731.08.03

Stadt Braunschweig Beteiligungsgesellschaft mbH

10.351.431,19



 

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