Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-23599

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

  1. Ausgangslage:

 

Nach dem Mauerfall und dem Ende des Kalten Krieges wurden deutschlandweit Strukturen und Einrichtungen des Zivilschutzes (personell, infrastrukturell, sächlich) stark zurückgefahren.

 

Inzwischen ist die allgemeine Erkenntnis erwachsen, dass durch die massiv veränderte Risikolage zusätzliche Vorsorge in unterschiedlichsten Bereichen getroffen werden muss. Auch der Klimawandel hat zu einem Umdenken bei der Ausstattung und Leistungsfähigkeit von Zivil- und Katastrophenschutz geführt, wie unteranderem die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal 2021 und auch das Weihnachtshochwasser 2023 in Niedersachsen gezeigt hat.

 

Auf allen föderalen Ebenen ist diese Thematik erkannt worden und in Folge dessen finden derzeit eine Vielzahl von Arbeiten an einer Neuaufstellung des Bevölkerungsschutzes statt.

 

Die Stadt Braunschweig hat auf diese Entwicklung bereits mit Maßnahmen in personeller

und finanzieller Hinsicht reagiert und damit eine Trendwende im Hinblick auf die Einstellung zum Thema Bevölkerungs- und Zivilschutz eingeleitet. Es erfolgten hierzu die Berichterstattungen an die politischen Gremien mit Drs.-Nr. 21-17073, 22-17912-03, 22-18045-02 und 23-20752. Konkretisiert wurden diese Planungen mit einer Ausgestaltung konkreter Maßnahmen für den Bevölkerungsschutz, welche zunächst bis zum Jahr 2025 vorgeplant wurden (Drs.-Nr. 22-18576).

 

Die Verwaltung hatte angekündigt die Ratsgremien regelmäßig über die aktuellen Sachstände zu informieren. Dies soll im Anschluss an die letzte zusammenfassende Darstellung (Drs.-Nr. 23-20752) erneut mit dieser Mitteilung erfolgen.

 

  1. Aktuelle und geplante Ressourcenausstattung der Stelle 37.23 „Bevölkerungsschutz“

 

Der personelle Umfang der Stelle 37.23 umfasst mit dem Haushaltsplan 2024 12,0 VZ-Stellen. Zurzeit sind noch zwei VZ-Stellen unbesetzt. Zum 01.05.2024 wird die Stelle Kerntechnische Notfallplanung nach rund 18-monatiger Vakanz wiederbesetzt sein. Die Ausschreibung der letzten offenen Stelle wird nach dem Wechsel des bisherigen Stelleninhabers auf eine höherwertige Planstelle und einem gescheiterten Stellenbesetzungsverfahren zur Wiederbesetzung vorbereitet.

 

 

  1. Konkrete Maßnahmenplanung des Bevölkerungsschutzes:

 

Der Fachbereich 37 hat zur Ermittlung von Gefahrenlagen für den Bevölkerungsschutz noch im Jahr 2019 einen Katalog mit potentiellen Risiken für das Stadtgebiet und seine Bevölkerung erstellt[1]. Da nicht alle in der Drs. 22-18576 genannten Risiken parallel vorbereitet werden können, wurden Themenfelder/Risiken zur Bearbeitung priorisiert.

 

Dies sind im Einzelnen:

  • Ausfall KRITIS
  • Flächendeckender Stromausfall oder Energiemangellage
  • Hochwasser HQ-Extrem
  • Flächendeckende Unwetterlagen
  • Hitze- und Trockenheitsphase
  • Terror-Anschläge / Sabotage
  • Pandemie/Epidemie/ Tierseuche
  • ungesteuerte Bevölkerungsbewegungen
  • Versorgungsmangellage

 

Diese Themen/Risiken wurden zum einen so gewählt, dass die größten Risiken zuerst bearbeitet werden und zum anderen, dass mit den daraus folgenden Konzepten mehrere potentielle Risiken parallel abgedeckt werden können.

 

Die in der Drs. 22-18576 beschriebenen Themen wurden auch im Kontext der Erstellung eines „Katastrophenschutzkonzeptes“ gewählt, welches von den Ratsgremien durch VA-Beschluss vom 7. Juli 2020 erbetenen wurden. Im weiteren Verlauf wird dies stetig präzisiert und weiterentwickelt werden. Die Erstellung und Fortschreibung des Katastrophenschutzkonzeptes ist ein iterativer Prozess, mit dem die strategische Ausrichtung des Katastrophenschutzes und die Festlegung des örtlichen Sicherheitsniveaus in Bezug auf die Leistungen des Katastrophenschutzes erfolgen. Nach gegenwärtigem Stand sind die fertigen Konzepte und Sonderpläne für die zuvor genannten Risiken und die nachfolgend aufgeführten Themenfelder zusammengenommen ein „Katastrophenschutzkonzept“. Da sich die Vielfalt und das Risiko von einzelnen Gefahren über die Jahre verändern kann, ist die Fortschreibung jedoch ein dauerhaftes Thema für die Stadtverwaltung.

 

3.1  Erstellung eines Warnkonzeptes für die Bevölkerung inkl. der Installation eines stadtweiten Sirenenwarnsystems

 

Die Erstellung eines Warnkonzeptes für die Stadt Braunschweig wurde durch die Verwaltung in der Zwischenzeit abgeschlossen und mit der Beschlussvorlage 22-18548 durch den Rat der Stadt genehmigt. Die Umsetzung des Konzepts ist seitens der Verwaltung angelaufen.

 

Für den Wiederaufbau eines Sirenenwarnsystems konnte die Planungsleistung vergeben werden. Der Auftragnehmer erstellt mit der Verwaltung aktuell das finale Standortkonzept. Dabei ist es u.a. erforderlich, dass die theoretisch ermittelten rund 100 Standorte vor Ort auf Tauglichkeit geprüft und ggf. in der Folge das Standortkonzept angepasst wird.

 

Der geplante Projektverlauf sieht folgende Meilensteine vor:

 

  • April 2024 - Überarbeitung der Sirenenstandorte (Übersichtskarte)
  • Juni 2024 – Erstellung eines Leistungsverzeichnisses
  • 1. Quartal 2026 – Erfüllung der Gesamtleistung

 

Das System Cell Broadcast ist durch den Bund ab dem 23. Februar 2023 in den Wirkbetrieb überführt wurden. Hierdurch ist ein weiterer Kanal aus dem Warnmittelmix aktiv gegangen und keine weiteren Maßnahmen der Verwaltung erforderlich.

 

Die ersten Schritte zur Gestaltung und Einführung der sogenannten „Dark Sites“ konnten im Februar 2023 begonnen werden. Als „Dark Site“ bezeichnet man einen Bereich innerhalb der Website, der erst dann für die Öffentlichkeit sichtbar wird, wenn eine Katastrophe eingetreten ist. Dark Sites werden erstellt um im Ernstfall schnell reagieren zu können.

Durch die besonderen Anforderungen einer „Dark Site“ ergeben sich weitreichende Abstimmungsprozesse innerhalb der Verwaltung. Im Laufe dieses Jahres werden die ersten „Dark Sites“ implementiert. Das Vorhaben befindet sich im Zeitplan

 

Das amtliche Vorverfahren zur Erlaubniserteilung für die geplante Anmietung der satellitengestützten MoWaS-Vollstation konnte im Jahr 2023 unter der Beteiligung des Niedersächsischen Innenministeriums und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) abgeschlossen werden. Die satellitengestützte MoWaS-Vollstation wurde errichtet und befindet sich zurzeit im Probebetrieb. Zu Ende Juni 2024 wird die Vollstation nach Abschluss aller notwendiger Schulungen schließlich in den Wirkbetrieb gehen können.

 

3.2  Erstellung eines Sonderplanes „Stromausfall“ inkl. der Umsetzung darin enthaltener zentraler Punkte zur Erstversorgung der Bevölkerung

 

Die Beschaffung der Ausrüstung für die 20 mobilen Bevölkerungsschutz-Leuchttürme wurde in 2023 abgeschlossen.

 

Die notwendige Ausrüstung für die Mittleren Bevölkerungs-Leuchttürme ist vollständig beauftragt worden. Hier erwartet die Verwaltung die Zulieferung der entsprechenden Materialien. Die baulichen Maßnahmen für die Notstrom- und Wärmeeinspeisung sind ebenfalls für alle Standorte abgeschlossen.

 

Die technische und organisatorische Ausplanung des Großen Bevölkerungsschutz-Leuchtturmes läuft in Zusammenarbeit mit den zu beteiligenden Stellen und den Hilfsorganisationen an. Das Projekt liegt grundsätzlich im Zeitplan, einzig die Lieferung der Notstromaggregate für die Mittleren Leuchttürme bleibt dahinter zurück.

 

Zusätzlich wird die krisensichere Alarmierung im Bereich des Bevölkerungsschutzes durch Beschaffung von digitalen Funkmeldeempfängern für die Hilfsorganisationen ausgebaut.

 

Das Konzept zur Versorgung mit Kraftstoffen für Kritische Infrastrukturen ist in der Bearbeitung.

 

In Abstimmung befindet sich zudem die Anforderungen des Bevölkerungsschutzes für Neubauten (z.B. Schulen und Sporthallen), um diese in Notlagen und Katastrophen zur Unterbringung nutzen zu können. Hierbei ist insbesondere Möglichkeit zur Einspeisung von Notstrom vorzusehen.

 

3.3  Erstellung eines Sonderplanes „Trinkwassernotversorgung“

 

Die Konzeption Zivile Verteidigung des Bundes sieht im Rahmen der staatlichen Notfallvorsorge eine Minimalversorgung der gesamten Bevölkerung im Verteidigungs- und Krisenfall mit Trinkwasser für mindestens 14 Tage vor. Die im Stadtgebiet vorhandenen Trinkwassernotbrunnen wurden ab den 1990er Jahren nur noch vereinzelt Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten unterzogen. Die Verwaltung hat die Arbeiten zur Wiederherstellung der vollen Brunnenkapazität durch eine Projektgruppe in Zusammenarbeit mit FB 65 gestartet. Aktuell sind sechs Notbrunnen uneingeschränkt einsatzbereit.

 

Im Rahmen einer umfassenden Bachelorarbeit zur zukünftigen Ausrichtung der Trinkwassernotversorgung für das Stadtgebiet konnten die Planungen für das neue Konzept zur Trinkwassernotversorgung und den Sonderplan gut vorangebracht werden. Ziel ist es, unter Nutzung der einsatzbereiten Brunnen, eine Trinkwassernotversorgung mit einer mobilen Versorgungsstrategie (Wassertransportbehälter) aufzubauen. Erste Beschaffungen zur Umsetzung der Planungen, wurden bereits an Auftragnehmer vergeben.

 

3.4  Aktualisierung des Katastrophenschutzplanes der Stadt Braunschweig

 

Seit Oktober 2023 wird der Katastrophenschutz-Plan vollständig neu überarbeitet und zukünftig ohne den externen Dienstleister fortgeführt. Mit Wirkung vom 01.01.2024 wurde der Kennziffernplan des Katastrophenschutzplans durch das Land neu geordnet (RdErl. d. MI v. 21. 12. 2011 — B 21-14602/00). Im ersten Quartal 2024 musste die Sachbearbeiterin zur Bearbeitung der Hochwasser-Soforthilfen des Landes herangezogen werden, wodurch die Bearbeitung zum Erliegen kam. Auch zuvor wurde die zuständige Sachbearbeiterin zur Umsetzung der Maßnahmen unter 3.1. eingesetzt, was zu deutlichen Verzögerung in der Bearbeitung des Plans führte. Gegenwärtig werden die Arbeiten am KatS-Plan wiederaufgenommen. In den Plan werden auch die Möglichkeiten zur Tierkörperbeseitigung aufgenommen werden.

 

3.5  Unterstützung der gesamtstädtischen Verwaltung bei der Erstellung von weiteren Sonderplänen

 

Die Verwaltung hat zwei Projektgruppen zur Etablierung einer neuen Krisenmanagementstruktur sowie zur Planung und Umsetzung der Vorgaben aus der Zivilen Alarmplanung eingerichtet.

 

3.6  Mithilfe bei der Erstellung eines Risikokommunikationskonzeptes mit der Braunschweiger Bevölkerung (Bezug auf Konzern Stadt Braunschweig nehmen)

 

Als ersten wichtigen Baustein der Risikokommunikation konnten durch die Verwaltung umfangreiche Informationen zur Vorsorge für Notfälle und Katastrophen online erstellt werden. Siehe dazu:

 

https://www.braunschweig.de/leben/gesundheit/feuerwehr/berufsfeuerwehr/planende-gefahrenabwehr/bevoelkerungsschutz/sorgen-sie-vor....php

 

Ein weiterer Baustein der Risikokommunikation ist die Bereitstellung von Informationen zum richtigen Handeln bei verschiedenen Notfällen und Situationen, welche ebenfalls online auf den Seiten der Feuerwehr Braunschweig bereitgestellt werden. Siehe dazu:

 

https://www.braunschweig.de/leben/gesundheit/feuerwehr/berufsfeuerwehr/planende-gefahrenabwehr/bevoelkerungsschutz/richtiges-handeln.php

 

Das Angebot wird kontinuierlich ausgebaut. Insbesondere soll zur Installation des neuen Sirenensystems begleitend auch die Risikokommunikation erfolgen. Hierbei soll es aufbereitete Informationen zur Bedeutung der Sirenen und deren Signale für die Bevölkerung geben. Erste Arbeiten dazu wurden begonnen.

 

Weiterhin fand eine Besprechung mit dem Behindertenbeirat Braunschweig e.V. statt. Hierbei wurden gegenseitige Unterstützungsfelder in der Zusammenarbeit identifiziert. Neben dem Wunsch nach Bereitstellung von Informationen, besonders zum Thema Vorsorge, wurde auch thematisiert, welche Fähigkeiten zur Betreuung, Evakuierung und Rettung von mobilitätseingeschränkten und hilfsbedürftigen Personen aufgebaut und vorgehalten werden sollten. Hier ist beispielsweise die Vorhaltung von PSNV-geschulten Kräften an den Leuchttürmen und von speziellen Hochwasserschutzbooten für die Evakuierung und Rettung von mobilitätseingeschränkten Personen aus überfluteten Bereichen zu nennen.

 

3.7  Kerntechnische Notfallplanung

 

Nach rund 18-monatiger Vakanz wird die Stelle zum 01.05.2024 wiederbesetzt. Andere Mitarbeiter wurden vorrangig in der Bearbeitung des Sonderplans Stromausfall eingesetzt. Das Land hat durch Erlass neue Vorgaben zur Evakuierungs- und Aufnahmeplanung gemacht. Aktuelle Arbeitserfordernisse gem. Erlasslage sind zurzeit:

 

a)      Katastrophenschutz; Hinweise und Regelungen zur Planung von Evakuierungen Betroffener (Evakuierungsplanungserlass) vom 01.01.2024

  • Für die städtischen Teilbezirke innerhalb des 10 km-Radius um Schacht Konrad und für die städtischen Teilbezirke um Betriebe mit gefährlichen Stoffen einen Sonderplan Evakuierung für das Szenario eines kerntechnischen Notfalls zu erstellen. Weiterhin sollen Evakuierungsplanungen aufgestellt werden, soweit sich Notwendigkeiten aus der örtlichen Gefahrenbewertung ergeben (z.B. Hochwasser).
  • Fertigstellung der Planungen bis 01.07.2025
     

b)      Katastrophenschutz; Hinweise und Regelungen zur Planung von Einrichtung und Betrieb von Notunterkünften sowie zur Betreuung, Unterbringung und Versorgung Betroffener (Aufnahmeplanungserlass) vom 01.01.2024

  • Für mindestens 1 % der Wohnbevölkerung sind ortsfeste Unterbringungs- und Betreuungsmöglichkeiten für Betroffene einer Evakuierung zu planen. D.h. für Braunschweig sind entsprechende Planungen für 2.490 Personen vorzusehen
  • Vorlaufzeit 6 h erste Aufnahmen/12 Stunden: Vollbelegung
  • Die Betriebsdauer der Notunterkünfte sind dabei auf mind. 72 Stunden bei Vollbelegung auszulegen.
  • Ab einer Planungsgröße von 1.000 Personen für 200 Personen die Betreuung, Unterbringung und Versorgung in einer separaten Notunterkunft zu planen, die den besonderen Anforderungen von Personen mit Pflegebedarf oder Behinderungen entspricht. In Braunschweig müssen somit zudem Plätze für 498 Personen in einer separaten Unterkunft geplant werden
  • Fertigstellung der Planungen bis 01.10.2025

 

3.8  Hochwasseralarmplanung

 

Der Hochwasseralarmplan wird durch die Verwaltung aufgrund der Erkenntnisse des Weihnachtshochwassers 2023, siehe Drs.-Nr. 24-22993, fortgeschrieben.

 

3.9  Etablierung und Stärkung der in Braunschweig ansässigen Hilfsorganisationen zur Unterstützung im Krisenfall

 

Zur nachhaltigen Stärkung des Bevölkerungsschutzes durch die Braunschweiger Hilfsorganisationen wurde zu diesem Zweck ein Vertragswerk aufgesetzt, wodurch nun jährlich in Summe 100.000€ zur finanziellen Unterstützung ausgezahlt werden können (vgl. Drs. 22-20228). Der Betrag wurde zudem dynamisiert.

 

Wie in der Sicherstellungsvereinbarung durch die Stadt Braunschweig zugesichert, erfolgt im Jahr 2024 die Beschaffung von rund 100 digitalen Funkmeldeempfängern für die Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz.

 

3.10                      Zivilschutz

 

Die Arbeiten zur Umsetzung der in der Zivilen Alarmplanung beschriebenen Planungen und Maßnahmen wurden begonnen. Zur besseren Koordinierung dieser Planungen und Maßnahmen, welche Auswirkungen auf die gesamte städtische Verwaltung haben werden, wurde eine fachbereichsübergreifende Projektgruppe durch den Oberbürgermeister Herrn Dr. Kornblum eingesetzt.

 

In einer weiteren Projektgruppe zur Neuorganisation des städtischen Krisenmanagements, werden auch Planungen zur Führungsorganisation der Stadtverwaltung im Zivilschutzfall angestrengt.

 

Öffentliche Schutzräume unterliegen der Vorhabenplanung und der Zuständigkeit des Bundes. Für den Schutzraumbau gibt es seitens des Bundes keine neuen Erkenntnisse, wodurch nach wie vor keine weiteren Schutzbauten entwidmet werden.

 

3.11                      Vorbereitungen für Auswirkungen des Klimawandels

 

In direkter Folge des Klimawandels wurden länger andauernde Hitzewellen sowie Starkregen- und Hochwasserereignisse als zu priorisierende Hauptgefahren identifiziert.

 

Einsatzerfahrungen eigener Kräfte im Rahmen des Weihnachtshochwasser 2023 sowie Studienergebnisse aus dem Ahrtal-Hochwasser werden berücksichtigt, um zum einen den Hochwasser-Alarmplan fortzuschreiben und zum anderen zukünftige Fähigkeitsforderungen für den Bevölkerungsschutz abzuleiten. Als Folge dieser Erkenntnisse und Erfahrungen, wurde eine verwaltungsinterdisziplinäre AG Starkregen/Hochwasser ins Leben gerufen, die sich mit der Bewältigung von Starkregenereignissen und Hochwasserlagen auseinandersetzt.

 

  1. Ausblick

 

Die Verwaltung wird weiterhin mit Hochdruck an der Stärkung des Bevölkerungsschutzes arbeiten. In regelmäßigen Abständen werden die Ratsgremien auch zukünftig über die aktuellen Sachstände informiert.

 


[1] „Gefahrenkatalog für das Stadtgebiet Braunschweig“, Mitteilung 19-12371.

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