Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-23234-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Beschluss des Stadtbezirksrats 111 vom 07.03.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird gebeten, eine Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Hordorfer Straße (L 633) und Schapener Straße (K 41) unter Einbeziehung des Bezirksrats und der Polizei zu erarbeiten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Am 10.04.2024 hat ein Ortstermin mit Vertretern des Stadtbezirksrats, der Polizei, der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) und der Verwaltung stattgefunden.

 

Die NLStBV wird als Straßenbaulastträger das Verkehrszeichen 274-70 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h“ sowohl am Ortsausgang Schapen in Richtung Hordorf als auch aus Hordorf kommend vor dem Abzweig Richtung Weddel aufstellen lassen. Vom Ortsausgang Schapen in Fahrtrichtung Hordorf bis zur Einmündung Schapener Straße (K 41) wird das VZ 295 „Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung“ zwischen den Fahrbahnen markiert, um das Überholen vor dem Einmündungsbereich zu unterbinden. Nach der Einmündung wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h durch das VZ 278-70 „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 70 km/h“ wieder aufgehoben.

 

Zusätzlich wird der Einmündungsbereich für den Rechtsabbieger in die Schapener Straße (K 41) mit dem VZ 298 „Sperrfläche“ hergestellt, um den Einmündungstrichter einzuengen. Dies hat zur Folge, dass der Verkehr auf der Hordorfer Straße durch die rechtsabbiegenden Kraftfahrzeuge zusätzlich entschleunigt wird.

 

Im Weiteren wird geprüft, den Rückbau im Bereich der Sperrfläche in das Bauprogramm aufzunehmen.

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Anlagen

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