Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-23372
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zum Förderprogramm "Resiliente Innenstädte"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat; DEZERNAT V - Sozial-, Schul-, Gesundheits- und Jugenddezernat; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat; 0610 Stadtbild und Denkmalpflege; 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.04.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 29.03.2022 beschloss der Rat der Stadt Braunschweig die Bewerbung für das Niedersächsische Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ [DS 22-18302-01]. Die Grundlage für die Bewerbung stellt das Strategische Rahmenkonzept Innenstadt dar, welches die Verwaltung den Gremien ebenfalls zum Beschluss vorgelegte [DS 22-18303-01 und 22-19070].
Am 21.06.2022 erhielt die Verwaltung den Bescheid zur Aufnahme in das Programm durch das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MW). Das Förderprogramm hat eine Laufzeit bis 2027.
Die Verwaltung berichtet nachfolgend über den Stand der Programmbearbeitung in Braunschweig.
Allgemeine Informationen zum Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“:
Das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und regionale Entwicklung unterstützt mithilfe des Förderprogramms „Resiliente Innenstädte“ niedersächsische Städte mit insgesamt 61,5 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Insgesamt sind beim Land Niedersachsen Bewerbungen aus 20 Städten und Kommunen eingegangen, wovon 15 Städte eine Förderzusage erhielten. Neben Delmenhorst, Göttingen, Hannover, Lingen, Lüchow, Lüneburg, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Soltau, Verden, Winsen (Luhe), Wolfsburg und Zeven erhielt auch Braunschweig einen positiven Förderbescheid.
Über die Prozesse im Kontext des Förderprogramms, zu den geplanten Projekten und weiteren Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt informierte die Verwaltung den Rat der Stadt Braunschweig am 27.04.2023 in der Mitteilung DS 23-21251. Seither hat sich die Anzahl der geplanten RIS-Projekte verändert, was die nachfolgende Tabelle veranschaulicht.
Überblick Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ | |||
Fördermittelgeber | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) | ||
Laufzeit | 2023 bis 2027 | ||
Fördervolumen | bis zu 4,2 Mio. Euro für Braunschweig | ||
Förderquote | 40% Förderquote (maximal 4,2 Mio. €) 60% Eigenanteil durch Stadt Braunschweig | ||
Projektträger | Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat (Dez III) Kultur- und Wissenschaftsdezernat (Dez IV) Sozial-, Schul-, Gesundheits- und Jugenddezernat (Dez. V) Wirtschaftsdezernat (Dez VI) Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat (Dez VIII) | ||
Projektanzahl |
| Stand 09.04.2024 | Stand 27.04.2023 |
Insgesamt | 9 | 10 | |
Dezernat III | 3 | 4 | |
Dezernat IV | 2 | 2 | |
Dezernat V | 1 | 1 | |
Dezernat VI | 2 | 2 | |
Dezernat VIII | 1 | 1 | |
Grundlagen zur Umsetzung in Braunschweig:
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) wurde im Zeitraum von Frühjahr 2017 bis November 2018 erstellt. Mit seinen definierten Leitzielen, Projekten und Schwerpunkten für die räumliche Entwicklung bietet es einen klaren Orientierungsrahmen für die Stadtentwicklungsprojekte der kommenden Jahre. Innerhalb des Arbeitsfelds 2 „Stadt und Quartiere“ wurde die Stärkung der Braunschweiger Innenstadt als eines der Rahmenprojekte herausgearbeitet. Zu den Hauptzielen gehören die Attraktivitätssteigerung der öffentlichen Räume, die dauerhafte Sicherung des Einzelhandels und die Erlebbarmachung der Oker. Das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ trug durch seine vielfältigen Maßnahmen zu dieser Zielerreichung bei. Der Fokus des Sofortprogramms lag auf Projekten, die von der Stadtverwaltung entwickelt, im Rahmen des Innenstadtdialogs bzw. der damit verbundenen Austausch- und Vernetzungsformate vorgestellt und mit diesen diskutiert wurden. Die Projekte und Maßnahmen sollten möglichst schnell umzusetzen sein und einen größtmöglichen positiven Einfluss auf die Innenstadtentwicklung haben. Deshalb wurde bei den Projektkonzeptionen einerseits auf die Oberthemen Aufenthaltsqualität, das Stadtklima und die Schaffung von Besuchsgründen geachtet. Andererseits wurde auch die Schaffung konzeptioneller Grundlagen, deren Umsetzung mit dem Folgeprogramm „Resiliente Innenstädte“ forciert wird, gefördert. Voraussetzung für die Bewerbung am Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ war die Erstellung eines strategischen Rahmenkonzepts für die Braunschweiger Innenstadt (Innenstadtstrategie) sowie die Einrichtung einer interdisziplinären Steuerungsgruppe nach detaillierten Vorgaben.
Antragsprozess und Beteiligung:
Der Antragsprozess wird begleitet von einer Steuerungsgruppe, die aus Vertretern der Wirtschaft, des Sozialbereichs, der Gesellschaft und der Kommune. Sie begleitet den Antragsprozess aus den jeweiligen fachlichen Perspektiven.
Antragsprozess:
Stufe 1: Zu Beginn der Projektvorbereitung kann der Vorhabenträger (Antragsteller) die Steuerungsgruppe über das geplante Projekt informieren und Anregungen aus der Steuerungsgruppe erhalten.
Stufe 2: Nach Vorstellung in der Steuerungsgruppe wird der Antrag bei der NBank eingereicht. Die NBank prüft den Antrag anschließend hinsichtlich der fördertechnischen Kriterien („Förderfähigkeitsprüfung“).
Stufe 3: Wird das Vorhaben von der NBank als grundsätzlich förderwürdig eingestuft, hat anschließend die Steuerungsgruppe die Aufgabe, das Projekt aus der jeweiligen Fachperspektive auf die Förderwürdigkeit zu überprüfen. Dabei wird ein umfangreiches Scoringmodell herangezogen, demzufolge das Förderprojekt eine Mindestpunktzahl erhalten muss. Erst nach positivem Beschluss in der Steuerungsgruppe, wird das Projekt von der NBank positiv beschieden.
Stufe 4: Nach erfolgtem Votum in der Steuerungsgruppe und Rückmeldung an die NBank schließt diese die Antragsprüfung ab und bescheidet das Projekt positiv oder negativ.
Status Quo „Resiliente Innenstädte“-Projekte (Stand 09.04.2024):
In der Mitteilung DS 23-21251 an den Rat der Stadt Braunschweig informierte die Verwaltung über die Umsetzung der geplanten RIS-Projekte. Die Verwaltung legt nachfolgend den Status-Quo der Projekte dar und geht dabei auch auf Veränderungen ein, die im Projektfortschritt aufgetreten sind.
Eingereichte Anträge: Neugestaltung Hagenmarkt, Jugendparlament und Jugendbüro (Teilantrag Personal), Jugendparlament und Jugendbüro (Teilantrag Miete und investive Kosten), Gründerprogramm, Pocketpark Kannengießerstraße, Kultur.Raum.Zentrale Innenstadt (Antrag Personalkosten)
Vorzeitiger Maßnahmebeginn genehmigt: Neugestaltung Hagenmarkt, Jugendparlament und Jugendbüro (Teilantrag Personal sowie Teilantrag Miete und investive Kosten), Pocket-Park Kannengießerstraße
Projekte mit erfolgreichem Abschluss der Förderwürdigkeitsprüfung durch die NBank und positiver Bewertung in der Steuerungsgruppe: Jugendparlament und Jugendbüro (Teilantrag Personal), Neugestaltung Hagenmarkt, Pocket-Park Kannengießerstraße
Die Anlage 1 beinhaltet eine Übersicht inkl. Kostenschätzung für die Projekte. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen die Kosten variieren können und dies daher eine aktuelle Schätzung der einzelnen Projektkosten darstellt.
Neugestaltung Hagenmarkt
Der Förderantrag zur Neugestaltung des Hagenmarkts wurde am 10.10.2023 eingereicht. Am 16.02.2024 hat die NBank den Antrag als förderwürdig eingestuft, was gem. dem skizzierten Antragsprozess eine anschließende Prüfung auf Förderwürdigkeit der Steuerungsgruppe erfordert. In einer Sitzung der Steuerungsgruppe Ende März wurde das Projekt als förderwürdig bewertet.
Bereits im Vorfeld wurde nach einer ersten Verifizierung der Kosten durch Dezernat III ermittelt, dass die ursprünglich eingeplanten Mittel für die Neugestaltung des Hagenmarkts nicht ausreichen werden, um die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Um das Projekt dennoch adäquat umsetzen zu können, schlägt die Verwaltung vor, Einsparungen am Projekt „Stärkung des Magniviertels“ vorzunehmen. Darüber hinaus hat sich das Projekt „Fahrradparkhaus“ nicht weiter konkretisiert. Die daraus gewonnenen Mittel i. H. v. 836.000 € sollen für die Umsetzung am Hagenmarkt verwendet werden. Das gesamte Projektvolumen ist derzeit mit maximal 3.400.000 € einkalkuliert, wovon 1.119.887.92 € aus Fördermitteln beantragt werden können.
Die Verwaltung bereitet derzeit eine entsprechende Änderung der Kostenansätze des Förderantrags für das Projekt Hagenmarkt gegenüber der NBank vor.
Für das Jahr 2024 ist vorgesehen, den vorliegenden Entwurf weiter auszuplanen und bereits erste Ausschreibungen für Bauleistungen vorzunehmen. Parallel dazu sollen Vorarbeiten im Platzraum stattfinden, sodass spätestens 2025 die wesentlichen Bauarbeiten beginnen können.
Sitzstufen an der Oker – Okerterrassen
Das Projekt Sitzstufen an der Oker befindet sich in vorbereitender Antragstellung. Derzeit werden die Kosten für den vorliegenden Entwurf beiderseits der Oker verifiziert. Diese werden voraussichtlich im 2. Quartal 2024 vorliegen. Das avisierte Projektvolumen i. H. v. 1.350.000 € wird aller Voraussicht nach nicht ausreichen, um das Projekt beiderseits der Oker umzusetzen. Die Verwaltung wird deswegen das Gespräch mit dem Kooperationspartner NordLB/BLSK suchen.
Nach positivem Verlauf dieser Gespräche werden der Gremienbeschluss und eine anschließende Antragstellung (ca. Mitte 2024) angestrebt. Bei weiterem positiven Verlauf kann 2025 die Ausführungsplanung und Bauvorbereitung sowie 2026 der Bau begonnen werden.
Fahrradparkhaus
Das Projekt Fahrradparkhaus hat sich aufgrund von ungeklärten Rahmenbedingungen nicht weiter konkretisiert. Ziel war es, einen innerstädtischen Leerstand zu füllen. Aufgrund des Fehlens eines geeigneten Standortes und Kooperationspartner lässt sich das Vorhaben im Förderzeitraum nicht mehr umsetzten. Ein Neubau eines solchen Fahrradparkhauses wird darüber hinaus nicht für sinnvoll erachtet. Deswegen schlägt die Verwaltung vor, dieses Projekt aus der RIS-Förderung herauszunehmen und die frei werdenden Mittel i. H. v. rd. 500.000 € auf das Projekt „Neugestaltung Hagenmarkt“ zu übertragen.
Sollten sich die Rahmenbedingungen hinsichtlich des Fahrradparkhauses absehbar ändern, wird die Verwaltung eine Umsetzung mithilfe von anderen Förderprogrammen prüfen.
Stärkung des Magniviertels
Das Experiment Fußgängerzone Ölschlägern Ost hat sich im letzten Jahr 2023 bewährt und ist zusammen mit einem begleitenden Verkehrs- und Erschließungskonzept bereits beschlossen und umgesetzt worden. Weitere bauliche Veränderungen hierfür sind im großen Umfang nicht erforderlich. Die Bauverwaltung plant insbesondere in dem Bereich Einmündung Kuhstraße/Mandelnstraße bauliche Veränderungen vorzunehmen, da dort ein Teilbereich nicht mehr vom Autoverkehr durchfahren werden soll. Dieser Bereich soll zukünftig einen verstärkt grünen Charakter erhalten und umgestaltet werden. Eine konkrete Planung wäre 2025 vorzunehmen und eine bauliche Umsetzung ist dann 2026 möglich.
Im Projekt „Stärkung des Magniviertels“ konnte bislang eine Kostenschätzung verzeichnet werden, welche die ursprünglichen Kosten von rd. 560.000 € deutlich unterschreiten. Dies ist vor allem auf den geringen baulichen Aufwand zurückzuführen. Die Verwaltung schlägt deswegen auch hier vor, die frei werdenden Mittel i. H. v. 310.000 € auf das Projekt „Neugestaltung Hagenmarkt“ zu übertragen. Das aktuelle Projektvolumen beträgt dann rd. 250.000 €, wovon 93.051,65 € aus Fördermitteln beantragt werden können.
Pocket-Park Kannengießerstraße
Für das Projekt „Pocket-Park Kannengießerstraße“ wurde der Förderantrag seitens des Dezernats VIII gestellt. Die Zustimmung zum vorzeitigem Maßnahmenbeginn ist im Januar 2024 erfolgt. Am 16.02.2024 wurde das Projekt von der NBank als förderwürdig eingestuft. Auch die Steuerungsgruppe hat das Projekt in einer Sitzung Ende März als förderwürdig bewertet.
Im März 2024 startete das Genehmigungsverfahren Entwässerung und Bauordnung. Eine denkmalrechtliche Genehmigung wurde eingeholt und eine archäologische Baubegleitung wurde beauftragt. Im April 2024 startet das Vergabeverfahren der Gewerke Landschafts-/Tiefbauarbeiten sowie der Wassertechnik mit Elektro- und Sanitärarbeiten. Im Mai/Juni beginnt der Bau am Pumpenschacht und Tiefbau, mit dessen Fertigstellung im Juni gerechnet wird. Voraussichtlich für Anfang Oktober ist der Baubeginn für das Gewerk Wassertechnik für Dezember 2024 der Baubeginn des Gewerks Beleuchtung geplant. Mit der technisch konstruktiven Fertigstellung des Pocketparks ist voraussichtlich im Juni 2025 zu rechnen. Temperaturbedingt werden die Wege und Platzbeläge aus Epoxidharz voraussichtlich ab Mai 2025 umgesetzt. Mit der Fertigstellung der geplanten Rasenflächen als Fertigrasen ist mit einer Freigabe im Juni/Juli 2025 zu rechnen. Für Pflanzungen sind bis Abschluss der Fertigstellungspflege in 2025 Sicherungsmaßnahmen gegen Betreten notwendig.
Am Antragsvolumen i. H. v. rd. 2.000.000 € hat sich seit der letzten Mitteilung keine Änderung ergeben, der beantragte Zuschuss beläuft sich auf 679.840,00 €.
Gründerprogramm
Für das Dezernat VI wurde ein Projektantrag für ein „Gründerprogramm“ mit Gründungsberatung in der Innenstadt gestellt. Ein weiteres Projekt ist in Vorbereitung.
Für das am 08.09.2023 beantragte Projekt „Gründerprogramm“ steht die Rückmeldung von der NBank zur Förderwürdigkeitsprüfung weiterhin aus. Um nicht in Vorleistung zu gehen wurden aufgrund der fehlenden Rückmeldung noch keine weiteren Maßnahmen zur Umsetzung ergriffen, sodass sich der Umsetzungszeitraum vermutlich verzögern wird.
Kultur.Raum.Zentrale Innenstadt
Kulturelle (Zwischen-)Nutzungen von Leerständen mit Kunst- und Kulturprojekten sowie Veranstaltungen im innerstädtischen Raum bieten Optionen, die Attraktivität der Braunschweiger Innenstadt für die Braunschweiger Stadtgesellschaft sowie für Tourist*innen zu steigern. Zu diesem Zweck soll in der Innenstadt eine sogenannte Kultur.Raum.Zentrale eingerichtet werden, die diese Projekte koordiniert und beratend fördert. Im Rahmen des Förderprogrammes Perspektive Innenstadt wurde unter Einbeziehung von Kulturschaffenden und der Vertreterinnen und Vertretern der ansässigen Immobilienbranche ein Konzept für die Umsetzung einer Kultur.Raum.Zentrale Innenstadt entwickelt. Das Konzept sieht die Realisierung in zwei Phasen vor. Hierfür werden im Rahmen des Programms Resiliente Innenstädte zwei Anträge gestellt.
In der ersten Phase (Antrag 1) sollen die Grundlagen und erste Pilotprojekte erarbeitet werden. Hierfür wurden bereits für eine Laufzeit von drei Jahren Mittel für eine Projektleitung (Vollzeit) sowie zwei halbe Stellen für die Bereiche Kommunikation und Veranstaltungen beantragt. Das Büro des Kultur.Raum.Innenstadt-Teams soll in einem Leerstand in der Innenstadt angesiedelt werden. Das Antragsvolumen hierfür beträgt insgesamt rund 667.500,00 Euro, der beantragte Zuschuss beläuft sich auf rund 229.000,00 Euro. Die Arbeitsaufnahme des Büros ist für Oktober 2024 geplant. Im Rahmen des zweiten Antrags sollen rund 456.000,00 Euro für die Etablierung der Kultur.Raum.Zentrale beantragt werden. In dieser Phase soll sie in einem Leerstand ihr Domizil finden, der nicht nur für die Unterbringung des Personals, sondern auch für Veranstaltungen nutzbar ist. Auf diese Weise soll ein weiterer gut frequentierter Begegnungsort in der Innenstadt geschaffen werden. Das gesamte Projektvolumen für den zweiten Antrag wird voraussichtlich rund 1.330.000,00 Euro betragen.
Temporärer Architekturpavillon
Die Stadt Braunschweig plant den Bau eines temporären Architekturpavillons, der, als zentral und gut erreichbar gelegener offener Raum, u. a. für Beratungen in kulturellen Angelegenheiten und für (Kultur-) Veranstaltungen verschiedener Nutzer in den Sommermonaten Verwendung finden soll. Der zu realisierende Entwurf ist aus einem Wettbewerb nach RPW-Standard der Stadt Braunschweig im November 2023 hervorgegangen. Die Planung hin zu dem Wettbewerb wurde über das EFRE-Förderprogramm „Perspektive Innenstadt“ maßgeblich finanziert. In Kooperation mit dem Bund Deutscher Architektinnen und Architekten, Braunschweig, wurden Braunschweiger Architekturbüros nominiert, die gemeinsam mit einer/einem Studierenden der Technischen Universität Braunschweig im Rahmen eines sog. Mentoring-Modells Entwürfe abgegeben haben. Die Kombination von Studierenden mit einem erfahrenen Büro war die Grundlage für die Gestaltungsideen eines Baukörpers in der Innenstadt mit einer temporären Nutzung für verschiedenste Veranstaltungsformate. Studierende sollen nicht nur als Konsumenten in der Innenstadt auftreten, sondern auch als Gestalter. Der Siegerentwurf des Wettbewerbs HOCH! von Marc-André Tiede und JUHU! Architekten lädt ein, den Domplatz aktiv zu nutzen und andere Perspektiven auf den historischen Gebäudekomplex einzunehmen. Der Fokus des Entwurfs liegt auf einer guten Wahrnehmbarkeit des Pavillons, einem maximierten Nutzerkreis und einer möglichst großen Nutzungsdauer im Tagesverlauf. Für die gesamte Konstruktion werden die aktuell nachhaltigsten Baustoffe materialgerecht eingesetzt: Stahl als unendlich recycelbarer Rohstoff für die leichte Tragwerkskonstruktion und FSC-zertifiziertes Holz als nachwachsender und CO2-bindender Rohstoff für Fassaden, Innenwände und das Faltwerk der Treppe. Es soll ein Antrag bei der NBank gestellt werden, für den Bau und das Programm und zwei Aufbauten, in den Jahren 2025 und 2027. Die Gesamtkosten betragen max. 550.000 EUR, von denen 188.620,35 € über das Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ gefördert werden sollen. Die Antragstellung ist aktuell in Bearbeitung.
Jugendparlament und Jugendbüro
Die Antragstellung für das „Jugendparlament und Jugendbüro“ soll in zwei Phasen realisiert werden.
Der erste Teilantrag „Jugendparlament – Personal“ zur Finanzierung der Personalkosten wurde eingereicht und am 06.02.2024 von der NBank als förderfähig eingestuft. Zudem wurde ein vorzeitiger Maßnahmebeginn genehmigt, sodass das zuständige Dezernat bereits mit der Besetzung der erforderlichen Personalstellen beginnen kann. Der Teilantrag wurde in der Sitzung Ende März 2024 einer Förderwürdigkeitsprüfung durch die Steuerungsgruppe unterzogen und als förderwürdig bewertet.
Der zweite Teilantrag für die Miete und Ausstattung (investive Kosten) wurde am 11.03.2024
bei der NBank eingereicht. Bei einer Verifizierung der Kosten hat sich herausgestellt, dass
die ursprünglichen Projektkosten von 1.885.892.000 € nicht ausreichen werden, um den Betrieb des Jugendbüros bis zum Ende des Jahres 2027 zu gewährleisten. Die aktuelle Projektkalkulation liegt voraussichtlich bei rund 2.600.000 €, wovon 685.892,18 € durch Fördermittel beantragt wurden. Mit der aktuell avisierten Immobilie wird diese Kalkulation voraussichtlich nicht vollends ausgereizt werden. Ziel ist es, das Jugendbüro bis Mitte 2024 zu eröffnen und auch nach Abschluss der Förderperiode mithilfe des städtischen Haushalts langfristig zu etablieren.
Anlagen
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(wie Dokument)
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