Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23471-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage 24-23471 der CDU-Fraktion im Bezirksrat 211 vom 05.04.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

 

Der Verwaltung ist aktuell nicht bekannt, wie sich die Grundsteuer grundsätzlich entwickeln wird. Die Höhe der jeweils zu entrichtenden Grundsteuer richtet sich nach dem vom Finanzamt individuell festgelegten Messbetrag.

 

Aktuell liegen der Stadt Braunschweig noch keine belastbaren Daten für eine Prognose vor.

 

Zu Frage 2:

 

Die Berechnung der künftigen Grundsteuer erfolgt gemäß den vom niedersächsischen Landesgesetzgeber festgelegten Regeln. Die Finanzverwaltung des Landes muss für alle neuen Grundstücke Grundlagenbescheide erlassen. Der künftige aufkommensneutrale Hebesatz kann erst dann durch die städtische Finanzverwaltung berechnet werden, wenn die Gesamtsumme der Messbeträge für die Braunschweiger Grundstücke übermittelt wurden. Hierbei kann es auch erforderlich sein, fehlerhafte Grundlagenbescheide in Zusammenarbeit mit der staatlichen Finanzverwaltung zu bereinigen. Wann die benötigten Daten vom Finanzamt vorliegen, ist aktuell nicht absehbar.

 

Grundsätzlich ist eine pauschale Vergleichsberechnung für einzelne Stadtteile aufgrund der individuellen Bemessungsgrundlagen nicht möglich.


 

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