Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23322

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Mit Wirkung zum Schuljahresbeginn 2027/2028 wird gem. § 106 Abs. 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) auf dem „Tunica-Gelände“ eine 6. IGS errichtet.
  2. Die Schule wird als teilgebundene Ganztagsschule gem. § 23 Abs. 1 NSchG geführt.
  3. Die Schule führt die Bezeichnung „Integrierte Gesamtschule Wendenring“.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ausgangslage/Bedarf

Gem. § 106 Abs. 1 NSchG sind die Schulträger u. a. verpflichtet, Schulen zu errichten, wenn die Schülerzahlentwicklung dies erfordert. Nach § 106 Abs. 8 NSchG bedürfen die Schulträger für schulorganisatorische Entscheidungen u. a. nach dem Abs. 1 der Genehmigung der Schulbehörde. Mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) ist abgestimmt, dass der Antrag auf Errichtung der 6. IGS dort bis spätestens Juni 2024 vorgelegt wird.

 

Mit dem Ratsbeschluss zur Errichtung einer neuen IGS am 18.12.2018 (s. Ds 18-09482) wurde die Verwaltung beauftragt, einen Standort für die Schule zu finden.

 

Ausschlaggebend für diesen Beschluss war, dass damals schon mit perspektivisch steigenden Schülerzahlen in Braunschweig zu rechnen war. Diese Entwicklung hat auch Auswirkungen auf die weiterführenden allgemein bildenden Schulen. Mit einer weiteren IGS soll die Entlastung aller weiterführenden Schulformen möglich sein. Des Weiteren gab es in den letzten Jahren eine hohe Ablehnungsquote an den Braunschweiger IGSen.

 

Der Schulausschuss wurde in seiner Sitzung am 10.05.2019 (s. Ds 19-10702) über die möglichen Standorte „Großer Hof“ und „Tunica-Gelände“ in Kenntnis gesetzt.

 

Nach einem Gutachten zu einer Machbarkeitsstudie an beiden Standorten hat der Gutachter für den Neubau der 6. IGS mit einer Vier-Fach-Sporthalle den Standort Tunica-Gelände vorgeschlagen. Das Gutachten zur Machbarkeitsstudie hatte u. a. ergeben, dass das Grundstück Tunica-Gelände größere Freiheit in Planung für Gebäude und Freiflächen bietet. Des Weiteren hatte das Gelände bessere Bewertungen in den Kriterien „Schulfachliche Eignung, Hochbauliche Eignung und Wirtschaftlichkeit“. Ein Lageplan der Schule ist als Anlage beigefügt.

 

Die Festlegung des Standortes erfolgte durch Beschluss des Rates am 12.11.2019 (s. Ds 19-11798 „Machbarkeitsstudie 6. Integrierte Gesamtschule – Vorstellung der Ergebnisse und Standortvorschlag“). In der gleichen Sitzung hat der Rat auch die Zügigkeit der Schule beschlossen (s. Ds 19-11796).

Die Schule wird auf dem „Tunica-Gelände“ so errichtet, dass sie eine Aufnahmekapazität von sechs Klassen in den Jahrgängen 5 bis10 hat und Platz für eine dreizügige Oberstufe in den Jahrgängen 11 bis 13 bietet. Der Antrag auf die schulorganisatorische Genehmigung der Oberstufe erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt beim RLSB.

 

Ganztagsbetrieb

Gem. § 23 Abs. 1 NSchG können allgemein bildende Schulen als offene, teilgebundene oder voll gebundene Ganztagsschulen organisiert sein. An der offenen Ganztagsschule nehmen die Schülerinnen und Schüler freiwillig an den außerunterrichtlichen Angeboten teil. Die voll gebundene Ganztagsschule bestimmt vier oder fünf, die teilgebundene Ganztagsschule zwei oder drei Wochentage, an denen die Schülerinnen und Schüler auch an den außerunterrichtlichen Angeboten teilnehmen müssen. An den übrigen Wochentagen ist die Teilnahme freiwillig.

 

Die IGSen in Braunschweig sind überwiegend teilgebunden organisiert. Nur die Wilhelm-Bracke-Gesamtschule ist voll gebunden. Es wird daher vorgeschlagen, die 6. IGS als teilgebundene Ganztagsschule zu organisieren. Wenn für die Schule ein pädagogisches Konzept vorliegt, diese ihren Betrieb aufgenommen hat und sich die Schulgemeinschaft für einen gebundenen Ganztagsbetrieb aussprechen sollte, könnte ein diesbezüglicher Antrag an das RLSB ggf. zu einem entsprechend späteren Zeitpunkt gestellt werden.

 

Schulbezeichnung/Namensgebung

Gemäß § 107 NSchG kann der Schulträger im Einvernehmen mit der Schule dieser einen Namen geben. Da es noch keine Schulleitung und keine schulischen Gremien für die 6. IGS gibt, kann die Stadt der Schule noch keinen Namen geben. Daher erhält die 6. IGS zunächst nur eine Lagebezeichnung. Da der Zugang für die Schule vom Wendenring adressbildend ist, soll sie die Bezeichnung „Integrierte Gesamtschule Wendenring“ erhalten.

 

Wenn die Schule errichtet ist und alle schulischen Gremien eingerichtet sind, kann sich die Schule ggf. mit einer Namensgebung befassen.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise