Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23243
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer Grundschule im westlichen Ringgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Entscheidung
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16.04.2024
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Erledigt
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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19.04.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2020 nach vorheriger Beratung im Stadtbezirksrat 310 Westliches Ringgebiet, im Sportausschuss und im Schulausschuss folgenden Beschluss gefasst (Ds 19-12335-02):
„Mit Wirkung zum Schuljahresbeginn 2024/2025 wird gemäß § 106 Abs. 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) am Standort Triftweg/Wedderkopsweg (…) im westlichen Ringgebiet eine zweizügige kooperative Ganztagsgrundschule errichtet.“
Unter Einbeziehung eines Änderungsantrags (Ds 19-12335-01) ist darüber hinaus das Raumprogramm für die Schule und die Sporthalle beschlossen worden.
Ferner sollte seinerzeit schon die Bezeichnung für die Grundschule festgelegt werden. Der Stadtbezirksrat 310 Westliches Ringgebiet hat sich damals im Rahmen der Anhörung gegen die Bezeichnung „Grundschule Alt-Petritor“ gewandt und sich nach einem mündlichen Änderungsantrag für die Bezeichnung „Grundschule Wedderkopsweg“ ausgesprochen. Mit dem Hinweis der Verwaltung in der damaligen Sitzung des Schulausschusses, die Beschlussfassung über die Bezeichnung der Schule zurückzustellen, da damit die Gefahr besteht, dass die Schule eine Bezeichnung erhält, die der künftigen postalischen Adresse nicht entspricht, sind der Schulausschuss und der Verwaltungsausschuss dieser Verwaltungsempfehlung gefolgt und haben die Abstimmung über diesen Teil des Beschlussvorschlags zurückgestellt.
Im Zusammenhang mit der Anhörung über die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz für die Zuschlagserteilung im Projekt 6. Integrierte Gesamtschule am Wendenring und Grundschule Westliches Ringgebiet am Wedderkopsweg ist der Stadtbezirksrat 310 Westliches Ringgebiet (Ds 23-21998-02) bereits von der Verwaltung mündlich unterrichtet worden, dass adressbildend für die Schule die Schölkestraße ist, da über diese der Fahrzeugverkehr geführt werden wird.
Nach § 16 Abs. 1, Ziffer 10 der Hauptsatzung entscheiden die Stadtbezirksräte neben den gesetzlich festgelegten Aufgabenbereichen mittlerweile abschließend u. a. über die Benennung und Umbenennung von bezirklichen Grundschulen. Der Schulausschuss erhält diese Beschlussvorlage daher nur noch zur Kenntnis.
In der gleichen Sitzung des Stadtbezirksrates 310 Westliches Ringgebiet und des Schulausschusses wird über die Änderung der Schulbezirkssatzung der Stadt Braunschweig zu entscheiden sein (Ds 24-22788), in der u. a. der Schulbezirk für die Grundschule Schölkestraße beschlossen werden soll. Für diese Satzungsänderung und für den Antrag zur Errichtung dieser Schule gemäß § 106 Abs. 1 NSchG gegenüber der Schulbehörde, der bis zum Ende des 1. Halbjahres 2024 gestellt werden soll, ist es notwendig, dass vorher die Bezeichnung der Schule festgelegt worden ist.
Aufgrund der verzögerten Realisierung der Wohnbaugebiete im Schulbezirk der Grundschule Diesterwegstraße für deren Entlastung die Grundschule Schölkestraße errichtet wird, ist es ausreichend, wenn die Schule erst zum Schuljahresbeginn 2025/2026 ihren Betrieb beginnt. Dieses wird bei der Antragstellung gegenüber der Schulbehörde berücksichtigt.
