Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22677-02

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

In der Stellungnahme zur Anfrage der SPD-Ratsfraktion zu Laptop- und iPad-Klassen an Braunschweiger Schulen (DS 23-22677-01) konnten nicht alle Fragen beantwortet werden. Daher wurde angekündigt, die fehlenden Informationen nachzureichen. 

 

Zu Frage 1:

 

Im Rahmen der Stellungnahme 23-22677-01 wurde darauf hingewiesen, dass es an sieben von neun Gymnasien Notebook- bzw. Tablet-Klassen mit elternfinanzierten mobilen Endgeräten gibt. Von den fünf Realschulen hat eine Schule eine Notebook- bzw. Tablet-Klasse, allerdings nicht für den gesamten Jahrgang, sondern für eine der meist drei Klassen. An vier der fünf Integrierten Gesamtschulen gibt es Notebook- bzw. Tablet-Klassen. Diese Klassen bestehen in der Regel ab Jahrgang 7 bzw. in den oberen Jahrgängen. Die Schulen ohne Notebook- oder Tablet-Klassen arbeiten ausschließlich mit schuleigenen mobilen Endgeräte.

 

Zu Frage 2:

 

Die Schulen selber bieten keine Kauf- oder Leasingmodelle an. Auf dem freien Markt stehen den Erziehungsberechtigten unterschiedliche Modeller den Bezug von mobilen Endgeräten zur Verfügung.

 

Zu Frage 3:

 

Um benachteiligte Familien zu unterstützen, besteht eine Vielzahl an Möglichkeiten. Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Verfügbarkeit mobile Endgeräte über die kostenfreie Ausleihe von schuleigenen Geräten erhalten. Während der Covid-19-Pandemie erfolgte die Ausstattung durch den Schulträger im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms für Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Familien mit 2282 Geräten. Zusätzlich erhielten die Schulen über das Programm zur Ausstattung von aus der Ukraine geflüchteten Schülerinnen und Schülern 401 Geräte. Darüber hinaus erfolgt eine Finanzierung von mobilen Endgeräten z. B. über Fördervereine, Elternhilfevereine, den „Braunschweiger Fonds für Kinder und Jugendliche“ und verschiedene Stiftungen.

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