Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-22900-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zu der Anfrage der SPD-Fraktion zur „Schulpsychologie in Braunschweig“ (Ds 24-22900) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.

 

Das Thema Schulpsychologie liegt in der Zuständigkeit des Landes. Daher hat die Verwal­tung die Informationen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig eingeholt.

 

Zu Frage 1:

Aktuell sind drei Dezernentinnen für die schulpsychologische Unterstützung der Braunschweiger Schulen zuständig.

 

Zu Frage 2:

Da allen öffentlichen Schulen im Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig eine schulpsychologische Dezernentin/ein schulpsychologischer Dezernent zugewiesen ist, gibt es keine Auswahlkriterien. Es wird Sorge dafür ge­tragen, dass jede Schule eine Ansprechpartnerin/einen Ansprechpartner hat, selbst wenn es zu „Engpässen“ durch Elternzeit etc. kommt.

 

Zu Frage 3:

Durch die Verstätigung der schulpsychologischen Stellen aus dem Corona-Kompensationsprogramm „Startklar für die Zukunft“ konnten die im Schuljahr 2021/2022 für die RLSB-BS eingestellten schulpsychologischen Dezernentinnen und Dezernenten gehalten werden bzw. werden diese Stellen wiederbesetzt, was einer Aufstockung gleich kommt. Diese wird in Anteilen auch den Braunschweiger Schulen zuteil.


 

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