Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23473-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zu der Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN zum Ausbau der Schulsozialarbeit (Ds 24-23473) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.

 

Zu 1)

Zurzeit sind in 24 von 30 weiterführenden Schulen, die sich in kommunaler Verantwortung befinden, kommunale Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter im Einsatz. Es wird erwartet, dass bis zum Abschluss des Schuljahres 2023/2024 in fünf zusätzlichen Schulen Schul­sozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter ihre Arbeit aufnehmen können. Dies bedeutet, dass das ursprünglich für 2024 gesetzte Ziel erreicht wird.

 

Zu 2)

Bis zum Jahr 2025 wird der Ausbauplan abgeschlossen sein. Damit hätten alle weiterfüh­renden Schulen in Braunschweig die Möglichkeit, mit der Kommunalen Schulsozialarbeit zusammenzuarbeiten. Die Entscheidung, ob dieses Angebot angenommen wird, liegt letzt­endlich bei der jeweiligen Schulleitung

 

Zu 3)

Die Schwerpunkte des kommunalen Engagements liegen auf der individuellen Unterstützung (zum Beispiel durch langfristige Hilfe für einzelne Schülerinnen und Schüler), der Bereit­stellung von spezifischen Angeboten der Jugendhilfe ("Jugendamt in der Schule") und der aktiven Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und Ausbildungsbetrieben.

 

In den weiterführenden Schulen, die in Trägerschaft der Stadt sind, werden etwa 28.000 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Nach der vollständigen Umsetzung des Ausbauplans wird es durchschnittlich eine Vollzeitstelle (VZ) kommunaler Schulsozialarbeit für etwa 930 Schülerinnen und Schüler geben. Hinzuzurechnen sind die Schulsozialarbeiterstellen des Landes Niedersachsen, womit sich die Schüler/innen-Fachkraft-Quote nochmals deutlich verbessert. Schätzungsweise liegt die Quote dann bei einer VZ für 400 bis 500 Schülerinnen und Schüler[1].

 

Mit dieser Betreuungsquote sticht Braunschweig unter vielen niedersächsischen Kommunen im Feld der weiterführenden Schulen deutlich positiv hervor und nähert sich der von einigen Fachverbänden empfohlenen Personalstärke von einer VZ pro 150 Schülerinnen und Schülern.

 

Seit dem Ratsbeschluss im Jahr 2018 sind zusätzlich Herausforderungen für junge Men­schen an Schulen entstanden: Der Rückgang sozialer Beziehungen, verstärkte Einsamkeit und hohe familiäre Belastungen sind Auswirkungen der Coronapandemie. Hinzu kommen Motivationsprobleme, Isolation und Niedergeschlagenheit sowie eine gesteigerte Gewaltbe­reitschaft unter den Schülerinnen und Schülern. Nach Deutschland geflüchtete junge Men­schen sind zusätzlich von damit verbundenen Problemlagen betroffen. Deutlich weniger Kin­der und Jugendliche als vor der Pandemie konnten ihre Lernziele erreichen, wobei vor allem als sozial, kulturell und finanziell benachteiligt geltende Kinder und Jugendliche betroffen sind.



 


[1] Genaue Zahlen der Schulsozialarbeiter/innen in Trägerschaft des Landes Niedersachsen liegen leider nicht vor und können deshalb nur abgeschätzt werden.

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