Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-22911-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrats 322 vom 30.01.2024 (Vorschlag gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Der Stadtbezirksrat 322 bittet die Verwaltung, um

 

  1. Prüfung, ob die Installation einer öffentlichen Straßenbeleuchtung im Bereich der Bebauungspläne WE 41, WE 45, WE 58 möglich ist.
  2. Ermittlung und Mitteilung der zu erwartenden Kosten für diese Maßnahme.
  3. Information, ob diese Kosten anliegerbeitragspflichtig sind.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Zu 1.:

Die Errichtung einer öffentlichen Beleuchtungsanlage ist auf den öffentlichen Verkehrsflächen möglich. Aufgrund der örtlichen Verkehrssituation müssen künftige Beleuchtungsanlagen mit einem zusätzlichen Schutz (zahlreiche Poller, etc.) installiert werden.

 

Zu 2. und 3.

Für den Fall der Umsetzung der Maßnahme würden Kosten in Höhe von ca. 60.000 € entstehen, die gemäß Erschließungsbeitragssatzung zu 90 % von den Anliegern zu tragen wären. Haushaltsmittel für die Maßnahme sind im städtischen Haushalt nicht eingeplant.

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