Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23779

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Den Projektförderanträgen über 5.000 € wird entsprechend der in den Anlagen aufgeführten Einzelabstimmungsergebnissen zugestimmt.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen aus allgemeinen Produktansätzen gehört nur bis zur Höhe von 5.000 € zu den Geschäften der laufenden Verwaltung (Richtlinie des Rates gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG). Bei Antrags- und Bewilligungssummen über 5.000 € ist somit ein Beschluss des zuständigen politischen Organs über die Förderanträge herbeizuführen. Gemäß § 6 Nr. 8 b der Hauptsatzung ist die Zuständigkeit des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft gegeben. Die Anlagen enthalten Übersichten über diese Anträge einschließlich der Entscheidungsvorschläge durch die Verwaltung.

 

Die Anlage 1 enthält die Übersicht über die Projektfördermittel für das 1. Halbjahr 2024. In der Anlage 2a sind die Anträge über 5.000 € einschließlich der Entscheidungsvorschläge durch die Verwaltung aufgeführt. In der Anlage 2b sind die Anträge über 5.000 € aus dem Genre Theater einschließlich der Entscheidungsvorschläge durch die Verwaltung aufgeführt, welche uneingeschränkt den Empfehlungen des Auswahlgremiums für die Theaterrderung folgen. In Anlage 3a und Anlage 3b sind die Kosten- und Finanzierungspläne dargestellt.

 

Hinweis: Aufgrund der Überzeichnung des Förderbudgets für das 1. Halbjahr 2024 schlägt die Verwaltung eine pauschale Kürzung der Fördersummen um 35 % vor, um allen Antragstellern die Möglichkeit einer Förderung zu eröffnen. Das Verfahren wird auch für die Antragssummen bis zu 5.000 € durch die Verwaltung angewandt. Nur in begründeten Ausnahmefällen soll im 1. Halbjahr 2024 hiervon abgewichen werden.


 

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