Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23555-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 212 vom 10. April 2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1.)

Die zulässige chstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) bundeseinheitlich für alle Kraftfahrzeuge auf 50 km/h festgelegt. Außerhalb geschlossener Ortschaften auf 100 km/h. Für die Einrichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung müssen demnach bestimmte Voraussetzungen nach der StVO erfüllt sein. So muss beispielsweise aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt.

 

r den Kurvenbereich außerhalb der geschlossenen Ortschaft besteht eine Gefahrenlage, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung nötig macht. Aus diesem Grund besteht für den Kurvenbereich eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h, sodass der Verkehr mit der innerhalb geschlossener Ortschaften üblichen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nach Mascherode einfährt. Zudem wird in Fahrtrichtung Mascherode durch Zeichen 138 (Radverkehr) auf Radfahrende hingewiesen.

 

Darüber hinaus teilt die Polizei mit, dass keine Häufungen von Unfällen erkennbar sind. Nach Auffassung der Polizei und der Verwaltung liegen auch keine Hinweise auf das Bestehen weiterer Gefahrenlagen vor.

 

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ist demnach nicht zulässig.

 

zu 2.)

Am Ortsausgang Mascherode in Fahrtrichtung Stöckheim wird die Verwaltung das  Verkehrszeichen 138 Radverkehr, Aufstellung rechtsin Höhe der Einmündung Kohliwiese aufstellen.
 

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