Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-23072-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wie sicher ist die Löschwasserversorgung in Braunschweig?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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zur Kenntnis
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24.04.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der FDP-Fraktion vom 05.02.2024 [24-23072] wird wie folgt Stellung genommen:
Die Versorgung mit Löschwasser (Grundversorgung), für die die Stadt Braunschweig im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 NBrandSchG zu sorgen hat, wird im Stadtgebiet über die Trinkwasserversorgung (TWV) von BS-Energy und vom Wasserverband Weddel-Lehre (WWL) sichergestellt. Dies vorangestellt beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Entnahme von Wasser aus den Hydranten im Stadtgebiet Braunschweig ist unter normalem Netzbetrieb jederzeit gewährleistet. Trockenperioden wie in den letzten Jahren haben keine Auswirkungen auf die berechneten Entnahmeleistungen aus den Hydranten. Durch die Diversifizierung in der Beschaffung des Trinkwassers für die Stadt Braunschweig in der jüngsten Vergangenheit, ist die Versorgungssicherheit für Trink- und Löschwasser deutlich erhöht worden. Zusätzlich wird in den Trinkwasserbehältern im Bürgerpark grundsätzlich eine Löschwasserreserve bereitgehalten. Sollte es, trotz der Diversifizierung, Probleme mit einem Vorlieferanten geben, ist die Versorgung durch das Wasserwerk am Bienroder Weg gesichert.
Zu Frage 2:
Die Leistungsdaten der Löschwasserversorgung entsprechen den Werten des Arbeitspapiers W405 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW). Das Arbeitspapier hat den Status als Anerkannte Regel der Technik. Die zur Einhaltung der Vorgaben berechneten Werte wurden in der Örtlichkeit durch Leistungsmessungen kontrolliert und stehen unter einem normalen Netzbetrieb zur Verfügung.
Zu Frage 3:
Die Hydranten werden regelmäßig durch den jeweiligen Netzbetreiber nach den Vorgaben des DVGW Regelwerks inspiziert, geprüft und gewartet.
