Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23561-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Anfrage der Fraktion B90/Grüne im Stadtbezirksrat 221 vom 11. April 2024 (24-23561) wird wie folgt beantwortet.

 

zu 1.

 

Der Zentrale Ordnungsdienst überwacht im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeit auch die Einhaltung der Pflichten von Hundehalterinnen und Hundehaltern. Bei festgestellten Verstößen werden in der Regel Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Insbesondere während der Brut- und Setzzeit, in den städtischen Park- und Grünanlagen und bei Beschwerdeschwerpunkten stellt dies einen der Einsatzschwerpunkte dar.

 

Eine flächendeckende und permanente Überwachung, die sicherstellt, dass sich alle Hundehalterinnen und Hundehalter an die Verpflichtungen halten, ist schon allein wegen mangelnder Personalressourcen nicht möglich.

 

zu 2.

 

Die Eintragung in das Hunderegister wird stichprobenartig überprüft, insbesondere wenn die Hundehaltung aus anderen Gründen einer Prüfung unterzogen wird.

Eine regelmäßige Überprüfung aller in Braunschweig gemeldeten Hunde ist aus den o. g. Gründen nicht möglich.

 

zu 3.

 

Das Bestehen des Versicherungsschutzes wird stichprobenartig überprüft, insbesondere wenn die Hundehaltung aus anderen Gründen einer Prüfung unterzogen wird.

Eine regelmäßige Überprüfung aller in Braunschweig gemeldeten Hunde ist aus den o. g. Gründen nicht möglich.

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