Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18989-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrats 321 vom 15.06.2022 (Vorschlag gem. § 94 Absatz 3 NKomVG):

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Verkehrssituation Ecke Am Grasplatz/Okeraue durch einen Spiegel entschärft werden kann. Bei Bejahung wird um eine Anbringung gebeten, bei Ablehnung um Mitteilung der entsprechenden Begründung.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Ein Verkehrsspiegel ist kein Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und folglich kein Zeichen, nach dem sich ein Verkehrsteilnehmer richten muss. Aufgrund der Spiegelwölbung werden Größen und Entfernungen verzerrt dargestellt, so dass es zu Fehleinschätzungen bei der Geschwindigkeit sich nähernder Fahrzeuge kommen kann. Darüber hinaus sind diese Spiegel zeitweise beschlagen und verlieren dadurch ihre Funktion. Die Montage eines Verkehrsspiegels entlässt die Verkehrsteilnehmer daher nicht aus der Pflicht, sich an unübersichtlichen Stellen vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineinzutasten, bis die Übersicht gegeben ist. Aus diesem Grund werden je nach örtlicher Begebenheit Verkehrsspiegel nur restriktiv eingesetzt.

 

Nach Prüfung der Situation vor Ort würde ein Verkehrsspiegel in der Einmündung Okeraue keine Erhöhung der Verkehrssicherheit erzeugen, so dass von einer Montage eines Spiegels abgesehen wird.

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