Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18989-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Spiegel am Grasplatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.04.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats 321 vom 15.06.2022 (Vorschlag gem. § 94 Absatz 3 NKomVG):
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Verkehrssituation Ecke Am Grasplatz/Okeraue durch einen Spiegel entschärft werden kann. Bei Bejahung wird um eine Anbringung gebeten, bei Ablehnung um Mitteilung der entsprechenden Begründung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Ein Verkehrsspiegel ist kein Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und folglich kein Zeichen, nach dem sich ein Verkehrsteilnehmer richten muss. Aufgrund der Spiegelwölbung werden Größen und Entfernungen verzerrt dargestellt, so dass es zu Fehleinschätzungen bei der Geschwindigkeit sich nähernder Fahrzeuge kommen kann. Darüber hinaus sind diese Spiegel zeitweise beschlagen und verlieren dadurch ihre Funktion. Die Montage eines Verkehrsspiegels entlässt die Verkehrsteilnehmer daher nicht aus der Pflicht, sich an unübersichtlichen Stellen vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineinzutasten, bis die Übersicht gegeben ist. Aus diesem Grund werden je nach örtlicher Begebenheit Verkehrsspiegel nur restriktiv eingesetzt.
Nach Prüfung der Situation vor Ort würde ein Verkehrsspiegel in der Einmündung Okeraue keine Erhöhung der Verkehrssicherheit erzeugen, so dass von einer Montage eines Spiegels abgesehen wird.
