Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23573-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 12.04.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

In Zusammenhang mit der aktuellen Aufgabe der Nutzung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Rennelberg sind verschiedene Entwicklungsperspektiven hinsichtlich einer zukünftigen Nutzung, auch unter Einbeziehung der Umgebung, zu prüfen. Hierzu befindet sich die Stadtverwaltung im Austausch mit den Landesliegenschaften, um im Rahmen einer bevorstehenden Veräußerung inhaltlich Einfluss nehmen zu können.

 

Dies vorausgeschickt wird die Anfrage wie folgt beantwortet:

 

zu 1:

Das Land Niedersachsen beabsichtigt nach dem Umzug der JVA Rennelberg die Veräerung der denkmalgeschützten Gruppe baulicher Anlagen. Nach Fertigstellung des Neubaus in Wolfenbüttel ist der Umzug der letzten Insassen Anfang April erfolgt und eine Übergabe an das Landesamt für Liegenschaften in einigen Monaten geplant.  

 

Bezüglich des Wohn- und Quartiersprojektes Holwedestraße wurde in Zusammenhang mit einer Nachnutzung des JVA-Geländes noch kein konkretes Interesse an die Stadtplanung herangetragen. Ob sich hier nftig eine Nutzung für gemeinschaftliche Wohnprojekte anbietet, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Mögliche Nutzungen sind abhängig von den noch genauer zu untersuchenden Gegebenheiten vor Ort und nnen erst im Rahmen der weiteren Entwicklung festgelegt werden. 

 

zu 2:

Die Verwaltung steht in einem regelmäßigen Austausch mit dem Land Niedersachsen. In diesem Kontext wurde auch bereits die Möglichkeit eines vorgeschalteten Interessenbekundungsverfahrens besprochen, um die Interessen der Stadt Braunschweig stärker berücksichtigt zu sehen. Das Land Niedersachsen hat derartige Verfahren bereits in der Vergangenheit durchgeführt. Ziel des Interessenbekundungsverfahrens ist es, einen umfassenden Marktüberblick zu erlangen. Es dient ferner der Feststellung, ob es Interessenten für die Übernahme der Aufgabe gibt und welche Preisvorstellungen sowie Vorstellungen zur Art des Umgangs mit der Liegenschaft entwickelt werden. Als in sich abgeschlossenes Verfahren stellt es keine Vorfestlegung für ggf. sich anschließende Vergabeverfahren dar. Nächste Schritte sind u. a. die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens, das bereits durch das Land beauftragt wurde und die Erarbeitung eines Exposés für die Ausschreibung.

 

Es wurde vereinbart, dass die Stadt Braunschweig r die Ausschreibung Nutzungen, die voraussichtlich zugelassen bzw. ausgeschlossen werden, sowie städtebauliche und denkmalfachliche Rahmenbedingungen und Anforderungen für die spätere Planung benennt.

 

zu 3:

Die JVA liegt in einem Bereich, für den der Bebauungsplan „Rennelbergstraße“ AP 26, aufgestellt werden soll, der auch die angrenzenden Flächen umfasst. Im unmittelbaren Nahbereich der JVA sind weitere städtebauliche Veränderungen geplant bzw. denkbar. Es ist wichtig, dass diese Bezüge im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens beachtet werden. Mit dem Land wurde deshalb, wie unter Punkt 2 beschrieben, vereinbart, dass die Stadt wesentliche Rahmenbedingungen ermittelt und in die Ausschreibung einbringt.

 

Um diese Parameter sachgerecht zu ermitteln, wurde bereits die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Beteiligung werden aktuell ausgewertet und anschließend dem Land übermittelt.

 

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit hat noch nicht stattgefunden. Diese wird durchgeführt, sobald konkret umsetzbare Ideen für ein Planungs- und Nutzungskonzept für die JVA und angrenzende Flächen vorliegen. In diesem Kontext soll u. a. ein begleitendes Hochschulprojekt ab dem 1. Quartal 2025 städtebauliche und hochbauliche Entwürfe beitragen.

 

Ein Erwerb von Gebäuden und/oder des Grundstücks der JVA durch die Stadt ist nicht beabsichtigt, vielmehr ist hier ein/e kompetente/r Projektentwickler/in gefragt.

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