Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-23594-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsanfrage: Auswirkung auf die Umwelt nach Großbrand am Schöppenstedter Turm
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Umwelt- und Grünflächenausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
23.04.2024
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt vom 17. April 2024 wird wie folgt beantwortet:
Zu 1:
Am 17. April wurden im Auftrag der Verwaltung jeweils 4 Wasserproben aus der Wabe und der Mittelriede entnommen. Die Probenahmestellen verteilen sich hierbei zwischen dem Schöppenstedter Turm und dem Mündungsbereich in die Schunter. Weiterhin wurde eine Wasserprobe aus dem Löschwasserrückhaltebecken des Firmengeländes entnommen, in welches ein Großteil des belasteten Löschwassers geflossen ist.
Die Wasserproben werden zum einen auf brandtypische Verbindungen (Dioxine, Furane, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Polychlorierte Biphenyle (PCB)) untersucht.
Zum anderen werden an den Wasserproben Untersuchungen auf Kohlenwasserstoffe durchgeführt, mit denen nachderzeitigem Kenntnisstand auf dem Werksgelände umgegangen wurde bzw. dies zu vermuten ist. Da der Verwaltung zum Zeitpunkt der Beprobung keine vollständigen Informationen über die dort gelagerten Stoffe vorlagen, wurden gaschromatographische Screenings auf Kohlenwasserstoffe sowie Pestizide veranlasst, so dass ein möglichst breites Spektrum an potentiellen Schadstoffen abgebildet werden kann. Zudem werden die Proben auf aromatische und chlorierte Kohlenwasserstoffe sowie polyfluorierte Alkylsubstanzen (sogenannte PFAS) untersucht. Zwar hat die Berufsfeuerwehr Braunschweig im Rahmen der Löscharbeiten keine PFAS-haltigen Löschschäume eingesetzt, jedoch hatte die Verwaltung Kenntnis über auf dem Werksgelände gelagerte Löschmittel unbekannter Zusammensetzung.
Ergänzend ist für die Mittelriede eine biologische Untersuchung (eine sogenannte Saprobienuntersuchung) zur Beurteilung der Wassergüte veranlasst worden. Hierzu liegen bereits erste Erkenntnisse der TU Braunschweig vor: In einer aus der Mittelriede auf Höhe des Kaulenteichs entnommenen Probe konnte am Makrozoobenthos nichts Ungewöhnliches festgestellt werden. Die typischen Arten waren vorhanden und vital. Um die mittelfristigen Auswirkungen auf das Gewässer erkennen zu können, wird eine Wiederholungsbeprobung durchgeführt.
Am 17. April erfolgte durch die Untere Wasserbehörde und die Untere Naturschutzbehörde eine visuelle Begutachtung der Gewässer. Hierbei zeigten sich keine Auffälligkeiten wie z. B. tote Fische oder Verfärbungen in Wabe und Mittelriede. Die vorsorglich herausgegebene Warnung vor einer möglichen Verschmutzung der Gewässer Wabe und Mittelriede bleibt aber noch bestehen, bis auch die Laborwerte eine Unbedenklichkeit ausweisen.
Eine Betroffenheit des Naturschutzgebietes Riddagshausen ist aufgrund der während des Brandereignisses vorherrschenden Windrichtungen aktuell nicht abzuleiten. Es wurde eine Probe aus dem im Umfeld des Brandortes vorgefundenen Aschenmaterial entnommen, die ebenfalls auf brandtypische Verbindungen untersucht wird. In Abhängigkeit der Untersuchungsergebnisse werden ggf. auch weitere Bodenanalysen erforderlich.
Die chemischen Analysen an den aus der Wabe und der Mittelriede entnommenen Wasserproben laufen derzeit noch. Seitens der unter Hochdruck arbeitenden Labore wurde der Verwaltung zugesagt, die Ergebnisse jeweils nach Analysenabschluss sukzessive innerhalb von wenigen Tagen bis maximal 2 Wochen – je nach Analysendauer - zur Verfügung zu stellen.
Zu 2:
Aufgrund der im Produktionsbetrieb veraussichtlich verwendeten Stoffe bestand eine erhebliche Gefahr durch das Brandereignis für die in der unmittelbaren Nähe des Betriebsgeländes verlaufenden Gewässer Wabe (westlich des Betriebsgrundstücks) und Reitlingsgraben (östlich des Betriebsgrundstücks).
Nach Eintreffen der durch die Feuerwehr hinzugezogenen Unteren Wasserbehörde auf der Brandstelle wurden im Verlauf der Wabe unterhalb des Brandgrundstückes sowie in der Mittelriede durch die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH und die Berufsfeuerwehr an verschiedenen Stellen Ölschlängel zur Rückhaltung ggf. ausgetretener Leichtflüssigkeiten ausgelegt.
Der Großteil des Firmengeländes entwässert in ein am Südrand des Grundstückes vorhandenes Löschwasserrückhaltebecken. Das Löschwasserrückhaltebecken ist mit einem Pumpwerk ausgerüstet, das schwimmergesteuert nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser in den Reitlingsgraben abschlägt. Als erste Sofortmaßnahme wurde das Pumpwerk abgeschaltet. Da die Berufsfeuerwehr im Verlauf des Einsatzes von erheblichen Löschwassermengen ausgehen musste, konnte nicht ausgeschlossen werden, dass das Becken überläuft und das verunreinigte Niederschlagswasser oberflächlich dem Reitlingsgraben zufließt. Um den Reitlingsgraben sowie dessen Vorflut (Wabe) vor Verunreinigungen zu schützen, wurde dieser zwischen der Bundesautobahn A 39 und der Bundesstraße 1 gekammert. Durch eine Sandsackbarriere sowie mit einer Kanalblase wurde mit Unterstützung der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH sowie der Berufsfeuerwehr der o. g. Abschnitt des Reitlingsgrabens abgetrennt und so zusätzlicher Rückhalteraum geschaffen.
Weitere Maßnahmen am Brandort waren am 16. April aufgrund der Gefährdungslage nicht möglich. Als letzte Sofortmaßnahme wurde zum Schutz der öffentlichen Schmutzwasserkanalisation und der Abwasserreinigungsanlage in Watenbüttel das Abwasserpumpwerk des Gesamtgrundstückes abgeschaltet.
Im Zuge der weiteren Ortsbegehung wurde im Bereich der Wabe eine weitere Einleitstelle für Niederschlagswasser erfasst, welche vermutlich nicht das eigentliche Betriebsgelände entwässert, über welche es jedoch zeitweise zu einem Austritt von Löschwasser in die Wabe kam. Eine genaue Abschätzung zu Menge und Dauer der Beaufschlagung konnte nicht getroffen werden, da der entsprechende Bereich lange nicht betreten werden konnte. Nach Abschluss der Löscharbeiten wurde am 17. April durch die Untere Wasserbehörde der Verschluss der Leitung verfügt und durch ein vom Betreiber beauftragtes Unternehmen ausgeführt. Weiterhin wird gemäß Verfügung seit dem 17. April das im Löschwasserbecken vorhandene, schadstoffbelastete Wasser abgepumpt und einer geordneten Entsorgung zugeführt. Bis zur Säuberung des Geländes und des Entwässerungssystems dient das Löschwasserrückhaltebecken weiterhin als Not-Auffangbereich für anfallendes, möglicherweise kontaminiertes Niederschlagswasser. Nur so kann ein unkontrollierter Oberflächenabfluss von dem Betriebsgelände in die Wabe oder den Reitlingsgraben auch im Fall stark erhöhter Niederschläge verhindert werden.
Zu 3:
Im Rahmen der Gewässerbegehung am 17. April wurden zunächst keine sensorischen Hinweise auf Verunreinigungen oder Schädigungen der Gewässer festgestellt. Auch die bislang vorliegenden Ergebnisse der biologischen Untersuchung zeigen keine akut negative Auswirkung auf die im Gewässer lebenden wirbellosen Tiere.
Bevor Aussagen zu möglichen Folgen des Löschwassereintrags getroffen werden können, sind die Ergebnisse der Gewässeruntersuchungen abzuwarten. Nach Vorliegen der entsprechenden Analysenberichte und einer Auswertung der Ergebnisse wird die Verwaltung in einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen über die Ergebnisse berichten.
