Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 24-23596
Grunddaten
- Betreff:
-
Scheinselbstständigkeit von Musiklehrern und ein Urteil des BSG: auch ein Problem für die städtische Musikschule?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- FDP-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Beantwortung
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14.05.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund der Umsetzung des „Herrenberg-Urteils“ des Bundessozialgerichts (https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Entscheidungen/2022/2022_06_28_B_12_R_03_20_R.pdf?__blob=publicationFile&v=2) stehen Musikschulen vor großen Herausforderungen. Musiklehrerinnen und -lehrer, die bisher durch Honorarverträge mit Musikschulen scheinselbstständig sind, haben demnach u. U. ein Recht auf eine Festanstellung. Dies stellt für viele Städte und Gemeinden eine große finanzielle Belastung dar, als Beispiel sei die Musikschule Trier genannt (https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/trier/neuregelung-fuer-honorarkraefte-zukunft-der-karl-berg-musikschule-trier-ungewiss-100.html). Der Orchesterverband unisono befürchtet durch das Urteil Einschnitte in die Musikschullandschaft und eine sehr viel schlechtere Unterrichtsversorgung an kommunalen Musikschulen. Vor diesem Hintergrund fragt die FDP-Fraktion im Rat der Stadt:
1. Wie setzt die Stadt die Auswirkungen des „Herrenberg-Urteils“ in der städtischen Musikschule um, sofern dies notwendig ist?
2. Wie ist die städtische Musikschule personell aufgestellt, in Bezug auf Unterrichtsversorgung durch Voll- und Teilzeitlehrkräfte beziehungsweise Honorarkräfte?
3. Was unternimmt die Musikschule, um Lehrkräfte zu gewinnen, beziehungsweise deren Entwicklung zu unterstützen?
