Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22676
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT II - Personal-, Organisations-, Digitalisierungs- und Ordnungsdezernat; 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation; 68 Fachbereich Umwelt
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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Vorberatung
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24.04.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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14.05.2024
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Sachverhalt
Begründung:
Die am 20. Juni 2017 vom Rat der Stadt beschlossene Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig (SOG-VO) hat sich in der praktischen Anwendung bewährt.
Am 27. Juni 2023 hat der Rat der Stadt die Satzung über die Benutzung der öffentlichen Park- und Grünanlagen der Stadt Braunschweig (Park- und Grünanlagensatzung - Vorlage 23-21521) beschlossen. In diese wurden einige Regelungen der SOG-VO übernommen und teilweise modifiziert. Zur Vermeidung von Doppelregelungen wird die SOG-VO redaktionell angepasst.
Zur besseren Lesbarkeit wird keine Änderungsverordnung, sondern eine Neufassung zur Beschlussfassung vorgelegt (Anlage 1). In der Anlage 2 ist eine Synopse beigefügt.
Ermächtigungsgrundlage
Das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) wurde am 24. Mai 2019 durch das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) ersetzt. Die Ermächtigungsgrundlage für die Verordnung ist dabei inhaltlich unverändert geblieben, siehe § 55 NPOG.
Zuständigkeit des Rates
Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Ziff. 5 NKomVG.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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141,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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498,5 kB
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