Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-22676

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig wird beschlossen.“
 

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Sachverhalt

Begründung:


Die am 20. Juni 2017 vom Rat der Stadt beschlossene Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig (SOG-VO) hat sich in der praktischen Anwendung bewährt.

 

Am 27. Juni 2023 hat der Rat der Stadt die Satzung über die Benutzung der öffentlichen Park- und Grünanlagen der Stadt Braunschweig (Park- und Grünanlagensatzung - Vorlage 23-21521) beschlossen. In diese wurden einige Regelungen der SOG-VO übernommen und teilweise modifiziert. Zur Vermeidung von Doppelregelungen wird die SOG-VO redaktionell angepasst.

 

Zur besseren Lesbarkeit wird keine Änderungsverordnung, sondern eine Neufassung zur Beschlussfassung vorgelegt (Anlage 1). In der Anlage 2 ist eine Synopse beigefügt.

 

Ermächtigungsgrundlage

 

Das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) wurde am 24. Mai 2019 durch das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) ersetzt. Die Ermächtigungsgrundlage für die Verordnung ist dabei inhaltlich unverändert geblieben, siehe § 55 NPOG.

 

Zuständigkeit des Rates

 

Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Ziff. 5 NKomVG.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise