Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23452

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Beantragung von Fördergeldern in Höhe von 3.692.250 € im Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur für die Maßnahme „Ersatzneubau der Sporthalle des Wilhelm-Gymnasiums“ und dessen Durchführung wird vorbehaltlich eines noch zu treffenden Objekt- und Kostenfeststellungsbeschlusses zugestimmt. Hierfür stehen Haushaltsmittel im aktuellen Haushalt 2023 ff. in Höhe von 8.205.000 € (inkl. städtischem Eigenanteil von 4.512.750 €) zur Verfügung.
 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (JSK) unterstützt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die Kommunen, Projekte von besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen, sozialen Stadtentwicklung anzugehen.

 

Mit Beschluss über die Ds. 23-21838 vom 12.09.2023 hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig bereits eine Interessensbekundung für das Projekt „Ersatzneubau der Sporthalle des Wilhelm-Gymnasiums in Braunschweig“ eingereicht.

 

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 13. März 2024 die zu fördernden Projekte beschlossen. Die Stadt Braunschweig hat den Zuschlag für den Ersatzneubeu der Sporthalle des Wilhelm-Gymnasiums mit einer Fördersumme von 3.692.250 € erhalten.

 

Das nun anschließende Antragsverfahren erfordert einen aktuellen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2024, der sowohl die Beantragung und Durchführung der Maßnahme als auch die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils befürwortet.

 

Die Gesamtkosten für den Neubau einer Zwei-Fach-Sporthalle Wilhelm-Gymnasium Abt. Leonhardstraße betragen nach grober Kostenschätzung 8.205.000 €. Nach Abzug der zu beantragenden Fördermittel verbleibt ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 4.512.750 €.

 

Eine konkrete Kostenhöhe kann erst nach Vorlage der Kostenberechnung genannt werden und wird im Anschluss mit der Objekt- und Kostenfeststellung dem APH zum Beschluss vorgelegt. Die Haushaltsmittel in Höhe von 8.205.000 € sind im aktuellen Haushalt 2023 ff. / IP 2022-2027 eingeplant. Die aktuelle Fördersumme ist unabhängig von den tatsächlichen Baukosten.
 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise