Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23569
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzkonzept Bürgerbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0120 Referat Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung
- Beteiligt:
- 01 Büro des Oberbürgermeisters; 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT I - Dezernat des Oberbürgermeisters
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Vorberatung
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25.04.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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14.05.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 15. Februar 2022 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, Leitlinien und ein Grundsatzkonzept für Bürgerbeteiligung zu erarbeiten (DS 22-17742). Daraufhin hat der zu gleichen Teilen aus Ratspolitik, Verwaltung und Einwohnerschaft besetzte Arbeitskreis (AK) Bürgerbeteiligung Leitlinien erarbeitet, die der Rat in seiner Sitzung am 16. Mai 2023 beschlossen hat (DS 23-21224). Die Leitlinien geben eine Richtung und grundlegende Werte für alle Beteiligungsprozesse der Stadt Braunschweig vor. Sie beziehen sich auf die informelle, nicht gesetzlich geregelte Bürgerbeteiligung. Das Grundsatzkonzept Bürgerbeteiligung beschreibt auf dieser Basis konkret, wie die Anwendung der Leitlinien in der Praxis erfolgt.
Am 4. April 2024 hat der AK Bürgerbeteiligung in seiner letzten Sitzung das anliegende Gesamtdokument „Bürgerbeteiligung in Braunschweig – Grundsatzkonzept und Arbeitshilfe“ verabschiedet. Gemäß der Geschäftsordnung des Arbeitskreises hat dieser seine Aufgabe erfüllt, wenn das Grundsatzkonzept vom Rat beschlossen worden ist. Dementsprechend ist im Nachgang zum Ratsbeschluss die Auflösung des Arbeitskreises vorgesehen.
Inhaltliche Schwerpunkte des Grundsatzkonzeptes
Das vorliegende Grundsatzkonzept setzt einen Standard, wie er auch in anderen Gemeinden zum Thema Bürgerbeteiligung erarbeitet wurde.
Es umfasst unter anderem:
- Eine Beschreibung von Zielen und dem allgemeinen Verständnis zur Bürgerbeteiligung. Dabei erfolgt eine Definition und Erläuterung von Beteiligungsstufen und entsprechenden Formaten.
- Die Beschreibung von Ressourcenbedarf und Aufgabenbereiche der Fachabteilungen, die informelle Beteiligungen durchführen, sowie des Teams Bürgerbeteiligung.
- Abschließend werden Themen wie Öffentlichkeitsarbeit und die Evaluation des Konzeptes beschrieben.
Hervorzuheben sind folgende Aspekte:
- Alle Vorhaben der Verwaltung, zu denen ein informeller Beteiligungsprozess geplant ist oder läuft, erscheinen auf einer Vorhabenliste bzw. nach Abschluss im Beteiligungsarchiv. Die Vorhabenliste wird auf dem Beteiligungsportal veröffentlicht.
- Für Braunschweig sind drei Stufen der informellen Beteiligung (Informieren, Anhören und Mitgestalten) definiert. Diese Stufen unterscheiden sich im Ausmaß der Einflussmöglichkeiten. Sie orientieren sich zum einen an dem Ziel der Beteiligung und zum anderen an dem Einfluss, der durch die Bürgerinnen und Bürger möglich ist.
- Mit dem Team Bürgerbeteiligung im Referat für Stadtentwicklung, Vorhabenplanung, Statistik und Wahlen (Referat 0120) stellt die Stadtverwaltung eine zentrale Koordinationsstelle für alle Bürgerbeteiligungsangelegenheiten zur Verfügung.
- Bürgerinnen und Bürger sowie Initiativen können eine Bürgerbeteiligung zu städtischen Vorhaben, für die von der Verwaltung keine informelle Beteiligung geplant ist oder läuft, anregen. Diese Anregung erfolgt nach einem festgelegten Verfahren.
- Die Verwaltung strebt durch regelmäßige Bewertungen und Anpassungen eine fortlaufende Optimierung der Bürgerbeteiligungsprozesse an. Die Bürgerbeteiligung wird als lebendiger und reaktionsfähiger Bestandteil der Stadtentwicklung gefestigt.
Ausblick
Das Grundsatzkonzept Bürgerbeteiligung wird der Öffentlichkeit zeitnah nach dem Ratsbeschluss zugänglich gemacht. Es ist vorgesehen, das Konzept auf der Beteiligungsplattform www.mitreden.braunschweig.de einzustellen und in Form von Pressemitteilungen und Social-Media-Beiträgen bekannt zu machen. Ebenso soll eine bebilderte Kurzfassung in einfach verständlicher Sprache erstellt werden.
Hinsichtlich des Ratsauftrages vom 19. September 2023 an den Arbeitskreis Bürgerbeteiligung (23-22034-01) wird die Verwaltung den Rat durch eine separate Mitteilung informieren.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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