Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 24-23532
Grunddaten
- Betreff:
-
Welche Unterstützung benötigt der Jugendzeltplatz Lenste für Kinder mit besonderem Förder- und Betreuungsbedarf?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Beantwortung
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23.05.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig unterhält an der Ostseestadt Grömitz einen Jugendzeltlagerplatz, welcher im Jahr 2023 bereits das 60. Jubiläum feierte. Dieser wird jährlich von zahlreichen Braunschweiger Schulklassen, Vereinen und anderen Nutzungsgruppen besucht.
Für viele Braunschweiger Kinder mit besonderem Förder- und Betreuungsbedarf sind die dortigen Ferienfreizeiten eine gute und bezahlbare Möglichkeit, Urlaub zu machen, ihre Selbständigkeit auszubauen und eben auch den durch die besondere Situation belasteten betreuenden Familien eine kleine Auszeit vom herausfordernden Familienalltag zu bieten. Diese Pausen werden betroffenen Familien wie z. B. Pflegeeltern durch die Verwaltung und freie Träger dringend empfohlen.
Die für die Umsetzung der Ferienfreizeiten benötigte Anzahl an ehrenamtlichen Betreuer*innen ist sehr hoch und auch hier scheint es immer schwieriger zu werden, die benötigte Unterstützung zu bekommen.
Als Resultat erhielten für die Sommerfreizeit in diesem Jahr Eltern die Information, dass eine zweiwöchige Buchung der Ferienfreizeit nicht möglich sei, sondern pro Kind maximal eine Woche verfügbar wäre und auch Ausnahmeregelungen nicht möglich seien.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1.) Welche Chancen sieht die Verwaltung, auch in diesem Sommer Ausnahmen zur Buchung von zweiwöchigen Ferienfreizeiten für Kinder mit besonderem Förder- und Betreuungsbedarf und Pflegekinder zu ermöglichen?
2.) Welche Unterstützung durch sozialpädagogische Kräfte könnte helfen, das Angebot weiter aufrechterhalten zu können?
3.) Wie kann von der Verwaltung dem Rückgang an ehrenamtlichen Helfenden zur Betreuung entgegengewirkt werden?
