Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23397

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


 

r die Weiterführung von Ganz- und Teilzeitbetreuungsplätzen für Schulkinder in Kinder- und Teenyklubs werden folgenden Trägern im Rahmen der institutionellen Förderung als Fehlbedarfsfinanzierung die nachfolgend aufgeführten Finanzmittel einschließlich einer Vertretungsausfallpauschale und einer Inklusionspauschale r das Haushaltsjahr 2024 bewilligt:

 

1.

Kinder- und Teenyklub Kinderhaus Brunsviga

230.260 €

 

 

 

2.

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Braunschweig e. V.,

Kinder- und Teenyklub Wenden

194.230 €

 

 

 

3.

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Braunschweig e. V., Kinder- und Teenyklub Broitzemer Straße

102.730 €

 

 

527.220 €

 

Sollten sich die tatsächlichen Zuschussbedarfe der Einrichtungen verändern (z. B. durch erforderliche personelle Veränderungen, Tarifabschlüsse, etc.), können abweichend vom Beschlussvorschlag veränderte Beträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden.


 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Jugendhilfeausschuss hat am 7. März 1991 zur Ergänzung der jugendhilflichen und jugendschulischen Betreuungsangebote für Schulkinder im östlichen Ringgebiet die Maßnahme Kinder- und Teenyklub-Arbeit“ in den Räumen des Gemeinschaftshauses Brunsviga beschlossen. In seiner Sitzung am 14. Juni 1995 stimmte der Jugendhilfeausschuss der Umwandlung der bisherigen „Ganztags- und Teilzeitbetreuung Wenden“ in einen Kinder- und Teenyklub zu Beginn des Schuljahres 1995/1996 zu. Die Zustimmung zur Erweiterung des Angebotes im offenen Kindertreff Broitzemer Straße entsprechend der Konzeption eines Kinder- und Teenyklubs erfolgte am 15. Mai 1997.

 

 

 

Da das auf den Zuschuss anzurechnende Entgeltaufkommen und der Landeszuschuss gemäß §§ 24 bis 29 Abs. 1 NKiTaG in Verbindung mit §§ 21, 22 DVO-NKiTaG erst nach Ablauf des Kalenderjahres feststehen, erfolgt die endgültige Zuschussberechnung im Rahmen des Verwendungsnachweises im Folgejahr.

 

Mittel in der vorgeschlagenen Höhe stehen im Haushalt 2024 zur Verfügung.

 

Angaben zu den Tätigkeitsbereichen der Kinder- und Teenyklubs, zu ihrer Finanzierung sowie der Höhe des Zuwendungsantrages und des Verwaltungsvorschlags können aus den Anlagen 1 bis 3 entnommen werden.


 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise