Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23628
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung einer Zuwendung an "der weg", Verein für gemeindenahe sozialpsychiatrische Hilfen e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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23.05.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
„der weg“ ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII für den Bereich der Stadt Braunschweig und soll zur kontinuierlichen Fortführung des Präventivprojekts
„Patenschaftsmodell“ auch im Jahr 2024 gefördert werden.
Hauptaufgabe des Vereins ist u. a. die Versorgung und Betreuung von Personen mit psychosozialen Problemen, der für den Bereich der Jugendhilfe durch ein angebotenes sehr erfolgreiches Präventivprojekt „Patenschaften für Kinder von Eltern mit seelischer Erkrankung in Braunschweig“ erreicht wird.
Ziel dieses im Vorfeld und zur Vermeidung von Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII
platzierten sehr niedrigschwelligen Präventivprojekts ist die Förderung und Unterstützung von Kindern psychisch erkrankter Eltern. Primat ist danach Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren in ihrem Alltag (Schule, Freizeit, Grundversorgung) zu unterstützen, sie in krankheitsbedingten Krisensituationen der Eltern durch verlässliche Partner in ihrer psychischen Entwicklung zu stabilisieren und der Entstehung möglicher seelischer Störungen vorzubeugen.
Der Zuwendungsgewährung liegen folgende Eckdaten zu Grunde:
Zuwendungsart:
Projektförderung
Finanzierungsart:
Festbetragsfinanzierung
Kosten und Finanzierung:
Antragssumme 27.000,00 €
Vorschlag 27.000,00 €
Gesamtkosten: 51.795,00 €
Einnahmen
Spenden 14.795,00 €
Zweckgeb. Zuschuss 10.000,00 € United Kids Foundations/Volksbank Brawo
Städt. Zuwendung 27.000,00 €
Gesamteinnahmen: 51.795,00 €
Entsprechende Haushaltsmittel sind unter PSP 1.36.3630.16.04, Sachkonto 431810,
eingeplant.
Zu der ursprünglich beantragten Zuwendung in Höhe von 17.000,00 Euro wurden für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 laut Haushaltsbeschluss zusätzlich jeweils 10.000,00 Euro bewilligt.
