Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23628

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Dem „der weg“, Verein für gemeindenahe sozialpsychiatrische Hilfen e.V., wird für das Jahr 2024 eine Zuwendung im Rahmen der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Höhe von 27.000,00 € gewährt.

 


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

der weg“ ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII für den Bereich der Stadt Braunschweig und soll zur kontinuierlichen Fortführung des Präventivprojekts

Patenschaftsmodell“ auch im Jahr 2024 gefördert werden.

 

Hauptaufgabe des Vereins ist u. a. die Versorgung und Betreuung von Personen mit psychosozialen Problemen, der für den Bereich der Jugendhilfe durch ein angebotenes sehr erfolgreiches Präventivprojekt „Patenschaften für Kinder von Eltern mit seelischer Erkrankung in Braunschweig“ erreicht wird.

 

Ziel dieses im Vorfeld und zur Vermeidung von Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII

platzierten sehr niedrigschwelligen Präventivprojekts ist die Förderung und Unterstützung von Kindern psychisch erkrankter Eltern. Primat ist danach Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren in ihrem Alltag (Schule, Freizeit, Grundversorgung) zu unterstützen, sie in krankheitsbedingten Krisensituationen der Eltern durch verlässliche Partner in ihrer psychischen Entwicklung zu stabilisieren und der Entstehung möglicher seelischer Störungen vorzubeugen.

 

 

Der Zuwendungsgewährung liegen folgende Eckdaten zu Grunde:

 

Zuwendungsart:

 

Projektförderung

 

Finanzierungsart:

 

Festbetragsfinanzierung

 

Kosten und Finanzierung:

 

Antragssumme   27.000,00 €

Vorschlag    27.000,00 €

 

Gesamtkosten:   51.795,00

 

Einnahmen

 

Spenden    14.795,00 €

Zweckgeb. Zuschuss   10.000,00 €   United Kids Foundations/Volksbank Brawo

Städt. Zuwendung   27.000,00 €

 

Gesamteinnahmen:  51.795,00 €

 

 

Entsprechende Haushaltsmittel sind unter PSP 1.36.3630.16.04, Sachkonto 431810,

eingeplant.


Zu der ursprünglich beantragten Zuwendung in Höhe von 17.000,00 Euro wurden für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 laut Haushaltsbeschluss zusätzlich jeweils 10.000,00 Euro bewilligt.
 

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