Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23512
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der leistungsgerechten Bezahlung für Kindertagespflegepersonen Projekt "Kindertagespflege 2.0 - Förderung von Bildung und Digitalisierung in Kindertagespflege"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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23.05.2024
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15.08.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Zur Förderung von Bildung und Digitalisierung in der Kindertagespflege erhalten die Kindertagespflegepersonen (KTPP) eine einmalige pauschale Sachkostenförderung für das Kita-Jahr 2024/2025 in Höhe von 2.400,00 Euro pro KTPP mit Erlaubnis zur Kindertagespflege und mindestens einem betreuten Braunschweiger Kind zum Stichtag 01.03.2024. Weiterhin erhält das Zentrale Familien-Service-Büro Braunschweig (Das FamS) eine einmalige Erhöhung der Zuwendungen für 2024 in Höhe von 35.300,00 Euro.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat hat am 19.09.2023 einem Antrag der SPD-Fraktion/Fraktion Bündnis 90 Die Grünen (DS 23-21516-01) zugestimmt, eine Anpassung der leistungsgerechten Bezahlung der Kindertagespflege (KTP) zum 01.08.2024 vorzunehmen.
Dieser Antrag kann in Hinblick auf die sich abzeichnende finanzielle Haushaltssituation der folgenden Jahre nicht in dem beantragten Umfang berücksichtigt werden.
Zudem wurde im Rat am 20.02.2024 (DS 24-23046) unter Nr. 11 beschlossen, überplanmäßig Mittel unter Inanspruchnahme der Deckungsreserve bis zu einer Obergrenze von 500.000,00 Euro zur nachhaltigen Stärkung der KTP in Braunschweig bereitzustellen.
Der Antrag von SPD-Fraktion/Fraktion Bündnis 90 Die Grünen zielte darauf ab, die lfd. Entgelte für KTPP zu erhöhen. Die nun gewährte Förderung ist lediglich einmalig und kann daher nicht wie eine laufende Förderung ausgestaltet sein. Zudem erarbeitet die Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter in Niedersachsen und Bremen (AGJÄ) derzeit fachliche Empfehlungen für die Kindertagespflege deren rechtliche Prüfung voraussichtlich im Herbst 2024 abgeschlossen wird. Um die Empfehlungen und Ergebnis der Prüfung bei der Ausgestaltung der laufenden Leistung zur berücksichtigen wird daher von einer aktuellen Anpassung der laufenden Leistungen abgeraten.
Die Projektförderung berücksichtigt aber grundsätzlich die im Beschluss genannten Punkte:
| Forderung lt. Beschluss 23-21516-01 |
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1. | Die Entgeltstruktur für KTP soll grundsätzlich erhalten bleiben. | Wird umgesetzt. |
2. | Von einer Rückforderung lfd. Geldleistungen für Ausfallzeiten von bis zu 30 Tage/Jahr soll abgesehen werden. | Per Verfügung geregelt. |
3. | Die Sachkostenpauschale wird erhöht. | Da die Fördermittel nur einmalig zur Verfügung stehen und nicht beabsichtigt ist, in der Folge die Ansätze lfd. zu erhöhen, wird stattdessen ein einmaliger Sachkostenzuschuss gewährt. |
4 | Der Betrag für die Betreuungsstunde soll so erhöht werden, dass zusätzliche Stunden für Elternarbeit, Qualifizierung, hauswirtschaftliche Tätigkeit und Verwaltung angemessen berücksichtigt werden. | Personalkosten als lfd. Leistungen können nicht im Zuge einer einmaligen Förderung berücksichtigt werden aber die einmalige Förderung kann für Teilnahmeentgelte im Rahmen einer Qualifizierung eingesetzt werden. |
5. | Den KTPP wird zusätzlich ein Zuschuss zu den Miet- und Betriebskosten gewährt. | Hierbei handelt es sich um lfd. Leistungen, die nicht im Zuge einer einmaligen Förderung berücksichtigt werden können. |
6. | Die Verwaltung soll einen Vorschlag für die Dynamisierung der lfd. Geldleistungen machen. | Der o.g. einmalige Zuschuss kann nicht dynamisiert werden. |
Da die Finanzmittel einmalig zur Verfügung stehen, wird eine einmalige Sachkostenförderung als pauschale Projektförderung gewährt. Die Verwendung ist zweckgebunden und vorrangig für die Anschaffung von IT-Ausstattung zur Aufnahme und Einführung des Kita-Planers für die Angebote der Kindertagespflege vorgesehen. Darüber hinaus kann der Zuschuss zur qualitativen Verbesserung für Innen- und Außenspielgeräte, Ausstattung zur Steigerung der Mobilität wie z. B. für Lastenfahrräder, Krippen- oder Bollerwagen oder Teilnahmeentgelte für Fortbildungen genutzt werden.
Ausgenommen von der Förderung sind ausdrücklich Ausgaben für z. B. Personalkosten, den Verbrauch von Energie und Wasser, Renovierungen, Haushaltsgeräte, Eintrittsgelder und Fahrtkosten. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.
Mit der vorgeschlagenen Projektförderung für alle KTPP werden die technischen Voraussetzungen zur Einführung des Kita-Planers in der Kindertagespflege geschaffen. Um darüber hinaus der Vielfalt an Betreuungsformen und daraus resultierender unterschiedlicher Bedarfslagen in der Kindertagespflege gerecht zu werden, besteht hohe Flexibilität zum weiteren Einsatz der Fördermittel.
Die Zuwendungen für Das FamS wurden in der Haushaltsplanung 2024 zwar mit 2,19 % dynamisiert, dennoch reichen die Fördermittel mit 486.600,00 Euro in 2024 nicht aus. Der aktuelle Antrag auf Förderung des FamS weist ein Defizit von rd. 35.300,00 Euro aus.
Die höheren Ausgaben resultieren überwiegend aus den Personalkosten. Die Tarifsteigerungen für 2024 sind höher als der aktuelle Dynamisierungssatz von 2,19%. Außerdem übersteigen die Ausgaben für Miete und den Datenschutz die Dynamisierung. Diese Überschreitungen sind plausibel und sollen daher ebenfalls im Zuge der einmaligen Zuschussgewährung berücksichtigt werden.
Weiterhin wird mit dieser Projektförderung die Entwicklung Braunschweigs als kinder- und familienfreundliche Stadt fortgesetzt. Die Förderung verfolgt die Ziele des ISEK (DS 18-08544-01) im Bereich des „Arbeitsfeld 5 Bildung, Ausbildung und Familie“ zur frühkindlichen Bildung sowie den Ausbau der Digitalisierung im Rahmen der Smart City.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Sachkostenförderung wird bis zu einer Obergrenze von 500.000,00 Euro insgesamt gewährt. Entsprechende Mittel stehen mit RB 24-23046 im Haushalt 2024 zur Verfügung. Nach Abzug eines einmaligen Zuschusses für Das FamS für 2024 in Höhe von 35.300,00 Euro, ergibt sich unter Berücksichtigung von 194 aktiven KTPP mit Erlaubnis zur Kindertagespflege, die zum Stichtag 01.03.2024 mindestens ein Braunschweiger Kind betreut haben, ein Betrag von 2.400,00 Euro Zuschuss pro KTPP.
