Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-23606-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkplatzfragen im Bereich der Veloroute Schöppenstedter Turm
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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30.04.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 17.04.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Verwaltung hatte dem Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben zu seiner Sitzung am 06.12.2023 die Vorlage 23-22386 „Veloroute Schöppenstedter Turm“ zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Die Vorlage wurde mehrheitlich beschlossen.
Die beschlossene Planung war und ist Ergebnis einer Abwägung zwischen verschiedenen Belangen der Straßenraumaufteilung gewesen.
Vor diesem Hintergrund beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:
Zu 1.
Mit dem Land Niedersachen wurden keine Gespräche mit dem Ziel geführt, Flächen zu erwerben, um dort einen Radweg anzulegen. Ein Parkstreifen zwischen geplanter Veloroutenführung und dem Gehweg wäre nur zulasten mehrerer Baumstandorte möglich gewesen und wurde daher nicht vorgeschlagen.
Es ist nach Einschätzung der Verwaltung nicht erforderlich, an dieser Stelle öffentlichen Parkraum anzubieten, da für die heute hier Kurzzeitparkenden sowie die Museumsbesucher ein ausreichendes Angebot in einem sehr nahe gelegenen Parkhaus vorhanden ist und für die Anwohner im Rahmen eines Parkraummanagementkonzeptes ausreichend priorisierte Parkmöglichkeiten geschaffen werden sollen.
Zu 2.
Der in der Anfrage vorgeschlagene Lösungsansatz (Fahrbahn, Veloroute, Parkstreifen, Gehwege – jeweils in Regelmaß) wäre auch ab der Okerbrücke in Fahrtrichtung stadtauswärts aufgrund zu geringer Querschnittmaße nicht möglich.
Zu 3.
Die Nutzergruppen Anwohnende, Kunden und Besucher werden durch ein Parkraummanagementkonzept im Umfeld gegenüber anderen Nutzungen (z.B. Pendlern) priorisiert. Für andere Nutzergruppen wie z.B. Pendler stehen Parkhäuser, ÖPNV, Park & Ride etc. zur Verfügung. Dadurch wird im Vergleich zu heute mehr Parkraum frei werden, der dann priorisiert den Nutzergruppen der Anwohnenden zur Verfügung gestellt werden kann.
Dieses Konzept soll zu Beginn der Realisierung umgesetzt werden.
Für Haltevorgänge wird sich mit der Umsetzung der Veloroute eine Situation ergeben, die in den Grundzügen mit heute regelmäßig anzutreffenden, ausgelasteten Parkständen vergleichbar ist: auch heute findet man für Halte- oder kurze Parkvorgänge selten freie Plätze, die unmittelbar vor dem persönlichen Ziel liegen. Auch heute schon muss zum Halten auf Einfahrten oder auf weiter entfernte freie Parkplätze ausgewichen werden. Wird ein (häufig belegter) Parkstreifen durch die Veloroute ersetzt, bleibt dieser Sachverhalt vergleichbar.
Die Erschließung der privaten Grundstücke über heutige zulässige Zufahrten wird auch nach Realisierung der Veloroute unverändert gegeben sein.
Für Liefern und Laden sowie das Bringen von Personen steht in den dafür ausgeschilderten Bereichen das Halten am Fahrbahnrand im Rahmen der Vorgaben der StVO als Lösung zur Verfügung.
Die Nutzung von Schulhöfen für Anwohnende kommt nicht in Betracht, weil sich der Bedarf an Anwohnerparkplätzen nicht nur nachts manifestiert. Tagsüber ist eine Nutzung der Schulhöfe ausgeschlossen.
Anfragen zur Nutzung von Schulhöfen werden regelmäßig abgelehnt, da Fehlnutzungen nicht verhindert werden können und die Schulhöfe dann auch tagsüber nicht mehr nutzbar wären.
