Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-23669

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


1. Ausgangssituation

 

Um die Planungsmöglichkeiten der niedersächsischen Kommunen im Hinblick auf die Unterbringung von Geflüchteten zu verbessern, werden durch das Land regelmäßig Verteilkontingente festgelegt.

 

Mit Erlass vom 10. April 2024 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) zur Ausführung des niedersächsischen Aufnahmegesetzes neue Verteilquoten übersandt. Hiernach wird, unter Berücksichtigung einer landesweiten Gesamtunterquote, von einer zu verteilenden Personenzahl von insgesamt 21.673 Personen für einen voraussichtlichen Zeitraum von sechs Monaten ausgegangen. Der Festsetzung liegt die Prognose zugrunde, dass in den kommenden sechs Monaten die genannte Zahl an Geflüchteten in Niedersachsen erwartet wird. Für Braunschweig ist eine Verteilquote von 407 Personen vorgesehen. Dies entspricht rechnerisch einer Zuweisung von ca. 16 Personen wöchentlich.

 

2. Unterbringung

 

Die derzeit zur Verfügung stehenden Kapazitäten in den vorhandenen Standorten zur Unterbringung von Geflüchteten im Asylverfahren werden zusammen mit den angemieteten umlichkeiten unter Berücksichtigung der aktuellen Prognose ausreichen um die

geflüchteten Person unterzubringen.

 

In den bestehenden städtischen Geflüchtetenunterkünften sind bei einer absoluten Gesamtkapazität von 1.124 Personen und einer sozialverträglichen Kapazität von 956 Personen mit Stand vom 03.04.2024 insgesamt 811 Personen untergebracht.
 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise