Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23668
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 10 (deckungsgleich mit dem Stadtbezirk 221 - Weststadt)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Pust
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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Entscheidung
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15.05.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der bisherige Schiedsmann des Schiedsamtsbezirkes 10, Herr Jan Oldenburger, hat aufgrund privater und beruflicher Veränderungen gegenüber dem Amtsgericht Braunschweig die Bitte geäußert, sein Amt als Schiedsperson niederlegen zu dürfen.
Das Amtsgericht Braunschweig hat daraufhin entschieden, dass Herr Oldenburger aufgrund der vorgetragenen Gründe sein Amt mit Ablauf des 29. Februar 2024 niederlegen darf. Die Schiedsamtstätigkeit wird seitdem von der stellvertretenden Schiedsperson wahrgenommen.
Es ist daher erforderlich, eine neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 10 zu wählen. Die Wahlzeit beträgt gemäß § 4 Abs. 1 des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) fünf Jahre.
Nach § 4 Abs. 1 NSchÄG erfolgt die Wahl der Schiedsperson durch den Rat der Gemeinde. Demgegenüber ist nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG der Stadtbezirksrat zuständig. Dieser Zuständigkeitsregelung ist zu folgen, da das NKomVG als das jüngere Gesetz das NSchÄG verdrängt.
Für die Wahl der Schiedsperson ist demzufolge nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG der Stadtbezirksrat 221 – Weststadt zuständig.
Aufgrund eines Hinweises von Herrn Bezirksbürgermeister Hitzmann nahm Frau Graupner Kontakt zur Verwaltung auf und bekundete ihr Interesse zur Übernahme des Schiedsamtes.
Im Rahmen der erforderlichen Zustimmung der Bezirksvereinigung Braunschweig des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. führte diese mit Frau Graupner ein ausführliches Gespräch und teilte als Ergebnis mit, dass Frau Graupner die Aufgaben der Schiedsperson gut erfüllen könne und man die Wahl daher begrüßen würde.
