Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 24-23704
Grunddaten
- Betreff:
-
Flexibilisierung der Fachkraftquote in Pflegeheimen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Beantwortung
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16.05.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Wenn ältere Menschen pflegebedürftig werden, wollen sie verständlicherweise dennoch in ihrer angestammten Umgebung bleiben und sind deshalb auf Angebote vor Ort in ihrer Kommune angewiesen. Daher kommt der kommunalen Ebene eine besondere Bedeutung zu, denn der Lebensmittelpunkt älterer Menschen liegt unmittelbar in ihrem aktuellen Wohnumfeld.
Deshalb ist es nur konsequent, wenn die Stadt Braunschweig auf ihrer Internetseite bezüglich der Altenhilfeplanung unter anderem schreibt: „Demografische und gesellschaftliche Veränderungen stellen auch die Kommunen vor neue Herausforderungen. Sie sollen in Braunschweig im Rahmen der Altenhilfeplanung „Braunschweig - lebenswert auch im Alter“ mit einem gemeinsam getragenen Konzept angenommen werden. Eine Verständigung auf gemeinsame Ziele erleichtert die Arbeit und hilft die vorhandenen Kräfte zu bündeln. Dafür müssen auf kommunaler Ebene entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden.“ (https://www.braunschweig.de/leben/senioren/14_altenhilfeplanung/leitbild.php; zuletzt eingesehen am 25. April 2024 um 12:00 Uhr)
Politik, Verwaltung und beteiligte Institutionen haben sich deshalb schon vor geraumer Zeit auf den Weg gemacht, um diesem Anspruch gerecht zu werden. So wurde zum Beispiel in der Ratssitzung am 9. April dieses Jahres ein interfraktioneller Antrag für „Quartierorientierte Altenhilfe- und Pflegekonzepte“ (DS.-Nr. 24-222983-02) einstimmig beschlossen.
Bereits im vergangenen Jahr wurden durch die Heimaufsicht der Stadt Braunschweig sowie die Runde der Einrichtungsleitungen die Auslastung der Braunschweiger Pflegeheime erhoben. Vor allem aufgrund fehlenden Fachpersonals lag diese unter 90 % und es war durch die fehlende Refinanzierung der Zeitarbeit ein weiteres Absinken zu erwarten – dies entspricht rund 500 bis 600 freien Pflegeheimplätzen.
Neueste Studien zeigen das Umkippen des professionellen Pflegesystems spätestens zum Ende dieses Jahrzehnts. Exemplarisch sei hierzu auf den aktuellen DAK Pflegereport für das Jahr 2024 verwiesen. (https://www.dak.de/dak/unternehmen/reporte-forschung/dak-pflegereport-2024_64670; zuletzt eingesehen am 25. April um 12:30 Uhr)
Die Ursache dafür wird unter anderem in der Verrentung der sogenannten Generation der Babyboomer gesehen, welche sich auch im Pflegesektor massiv durch den Wegfall von Personalressourcen auswirken wird.
Ein Aspekt, der sich angesichts des steigenden Pflegebedarfs und des gleichzeitigen Fachkräftemangels aufdrängt, ist die mögliche Flexibilisierung der zurzeit auf 50 % festgeschriebenen Fachkraftquote. Dieser Anteil der Fachkräfte am Personal ist auf Landesebene in § 4 der Verordnung über personelle Anforderungen für unterstützende Einrichtungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWGPersVO) geregelt. Dort heißt es:
(1) In Heimen nach § 2 Abs. 2 NuWG müssen in den Bereichen Pflege, Therapie, soziale Betreuung sowie sozialpädagogische und psychosoziale Betreuung, heilpädagogische Förderung und Therapie von Menschen mit Behinderungen insgesamt mindestens 50 Prozent des vorhandenen Personals Fachkräfte sein (Fachkraftquote). Bei der Berechnung der Fachkraftquote ist auf das Beschäftigungsvolumen abzustellen. Mindestens eine Fachkraft muss ständig anwesend sein.
(2) Die vertragliche Arbeitszeit von Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten, die in Niedersachsen eine mindestens zweijährige Ausbildung zur Pflegeassistentin oder zum Pflegeassistenten oder in einem anderen Bundesland eine gleichwertige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und danach in den letzten acht Jahren mindestens drei Jahre lang Fachkraftaufgaben nach Anleitung wahrgenommen haben, wird bei der Fachkraftquote mit der Hälfte berücksichtigt.
(3) Von den Anforderungen des Absatzes 1 kann mit Zustimmung der Heimaufsichtsbehörde abgewichen werden, wenn dies für eine fachgerechte Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner ausnahmsweise ausreichend ist.
Andere Bundesländer – aktuell unter anderem Sachsen – haben diese gesetzliche Regelung bereits novelliert. Dort entfällt die Fachkraftquote zugunsten neuer Personalbemessungsvorgaben des Leistungsrechts. Den Kommunen und somit auch den Pflegeeinrichtungen wird damit eine größere Flexibilität eingeräumt. Derartige Regelungen sollten selbstverständlich nicht als Sparaktionen missbraucht werden. Das Ziel muss es sein, auf diesem Wege weiterhin eine gute Qualität in der pflegerischen Versorgung sicherzustellen.
Nun scheint durch den bereits zitierten dritten Absatz von § 4 NuWGPersVO in Niedersachsen ebenso ein Weg zur Flexibilisierung der Fachkraftquote – wenn auch eben nur ausnahmsweise – aufgezeigt. Eine solche unterliegt der Zustimmung der im Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie angesiedelten Heimaufsichtsbehörde und wäre eben auch nur ausnahmsweise zulässig. Die Antworten der Niedersächsischen Landesregierung auf eine aktuelle Anfrage der Abgeordneten Sophie Ramdor bestätigen dies und machen darüber hinaus deutlich, dass diese Abweichungen dann jedoch dauerhaft wären (vgl. Drucksachen-Nummer 19/4115 des Niedersächsischen Landtags). Fragwürdig bleibt, ob dies allen Beteiligten bekannt ist.
Für das Land Niedersachsen bietet sich deshalb zweifelsohne eine eindeutigere Regelung wie in Sachsen an – sicherlich nach Auswertung entsprechender Erfahrungen der dortigen neuen Regelung. Dies kann natürlich nur im Niedersächsischen Landtag entschieden werden, obgleich konkrete Hinweise von der kommunalen Ebene sicherlich der Entscheidungsfindung dienen dürften.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Teilt die Verwaltung den im Sachverhalt dargestellten Ist-Zustand, insbesondere in Bezug auf die Unterauslastung der Pflegeheime und die Schlussfolgerungen zum Bedarf einer Flexibilisierung der Fachkraftquote?
2. Welchen Spielraum zur Aufrechterhaltung des zahlenmäßigen Angebots an stationären Pflegeplätzen sieht die Verwaltung, unter anderem durch Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung nach § 4 (3) NuWGPersVO?
3. Wie will die Verwaltung die sich aus der Ausnahmeregelung nach § 4 (3) NuWGPersVO ergebenden Handlungsoptionen nutzen, sind beispielsweise die Entwicklung eines Konzeptes „Braunschweiger Modell zur Flexibilisierung der Fachkraftquote“ in Zusammenarbeit mit unseren Pflegeeinrichtungen sowie der Politik und Gespräche mit der Niedersächsischen Landesregierung zur Umsetzungsgenehmigung vorgesehen?
