Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23781

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

Dem Projektförderantrag für die kulturellen Anteile des Magnifestes 2024 in Höhe des Fehlbetrages von 18.363 € als Zuwendung aus Mitteln der Projektförderung 2024 wird zugestimmt.


 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

I. Antrag der Werbegemeinschaft Magniviertel e.V.

Die Werbegemeinschaft Magniviertel e.V. hat einen Antrag auf Projektförderung für das zweite Halbjahr 2024 zur Unterstützung der Durchführung des Magnifestes 2024 gestellt. Die Förderung wird für die kulturellen Anteile (Bühnenprogramm und Kinderfest am Löwenwall) beantragt.

 

Für die kulturellen Anteile ergeben sich lt. Kosten- und Finanzierungsplan Gesamtausgaben in Höhe von 91.250 €. Da die Deckung durch Standgebühren nicht gegeben ist, wurde die Förderung des Fehlbetrages beantragt. In einem gemeinsamen Gespräch mit der Stadtmarketing GmbH betonte der Veranstalter erneut, wie wichtig die städtische Förderung für die Durchführung des Magnifestes sei.

 

Kulturförderung in der Vergangenheit:

Bis zum Jahr 2019 wurde für das Magnifest das in diesem Rahmen stattfindende Kinderfest am Löwenwall mit einer Kooperation i.H.v. 10.000 € unterstützt sowie 2022 die Ersatzveranstaltungen für das ausgefallene Magnifest mit 20.000 € durch eine Projektförderung ermöglicht. Die Projektfördergelder 2022 wurden vom organisierenden Verein wieder zurückgezahlt. Für das Jahr 2023 hat der AfKW dem Magnifest Projektfördermittel i.H.v. 30.000 € bewilligt

Bei der ersten Sichtung und Prüfung des Verwendungsnachweises für das Magnifest 2023 hat sich zusätzlicher Abstimmungsbedarf ergeben. Der Verwendungsnachweis ist in der vorgelegten Form nicht abschließend zu bearbeiten. Aufgrund von offenen bzw. erläuterungsbedürftigen Punkten sowie dem teilweisen Fehlen der erforderlichen Belege werden zusätzliche Unterlagen vom Antragssteller angefordert. Eine Auszahlung der Projektförderung 2024 würde daher erst nach Abschluss dieser Stufe der Verwendungsnachweisprüfung erfolgen. Die Beschlussfassung erfolgt somit vorbehaltlich der abschließenden Klärung der offenen Verwendungsnachweisunkte der Förderung für das Jahr 2023.

 

II. Bewertung des Antrags & außerordentliche vorfristige Entscheidung

 

a. Vorfristige Entscheidung für 2. Halbjahr 2024

Die Antragsfrist für das 2. Halbjahr 2024 endet erst am 31.05.2024. Eine Entscheidungsvorlage über die gesamten Zuwendungen aus Projektfördermitteln über 5.000 € könnte dem AfKW daher erst frühestens zu seiner Sitzung am 20.08.2024 vorgelegt werden, da erst dann eine vollständige Antragslage vorliegt.

 

Die Durchführung des Magnifests ist für den 06.09.2024 bis 08.09.2024 geplant. Der Vereinsvorstand teilte der Verwaltung bzgl. einer Entscheidungsfindung im AfKW am 20.08.2024 mit, dass diese Entscheidung zu spät läge, um die erforderlichen Aufträge auszulösen. Es müsse Klarheit über den Finanzierungsanteil aus der Kulturförderung im Frühsommer bestehen. Eine spätere Entscheidung würde nach Angaben des Veranstalters die Durchführung des Magnifests in Frage stellen. Vor diesem Hintergrund besteht das Erfordernis, den politischen Beschluss für den Antrag der Werbegemeinschaft Magniviertel e.V. vorzuziehen.

 

b. Pauschale Reduzierung des Förderbetrages

Der vorliegende Projektförderantrag i.H.v. 30.000 € wäre grundsätzlich, entsprechend der Kulturförderrichtlinie, nur in Höhe des Fehlbetrages von 28.250 € förderfähig, da gemäß des vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplanes sonst die Einnahmen die Ausgaben überschreiten würden. 

Aufgrund des für den Förderzeitraum 1. Halbjahr 2024 überzeichneten Förderbudgets müssen bereits für das 1. Halbjahr 2024 pauschale Kürzungen i.H.v. 35 % bei den Antragssummen aller Antragsteller vorgenommen werden. Da eine vergleichbare Mittelüberzeichnung auch im 2. Förderhalbjahr 2024 zu erwarten ist, wird die pauschale Reduzierung um 35 % auch für den Antrag des Magnifestes im 2. Halbjahr 2024 vorgenommen. Der förderfähige Betrag liegt daher bei 18.363 €.

 

c. Bewertung des Förderantrags

Die Entscheidungszuständigkeit für Anträge über 5.000 € obliegt dem AfKW.

Aufgrund der außerordentlichen Strahlkraft des Magnifests in die Region und der Beliebtheit in der Stadt ist aus Sicht der Verwaltung eine Förderung in der Größenordnung von 18.363 € aus den Projektfördermitteln zu rechtfertigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass dann insgesamt nur noch Projektfördermittel i.H.v. 38.896 € für das 2. Halbjahr 2024 zur Verfügung stehen. Hierdurch wird die Vielfältigkeit der Förderung der Braunschweiger Kulturlandschaft absehbar im 2. Halbjahr 2024 in der Breite geringer ausfallen müssen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise