Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23727
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer E-Lademöglichkeit für Busse sowie eines Fahrer-WC an der Endhaltestelle Eutschenwinkel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
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Anhörung
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22.05.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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28.05.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. h der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei dieser Bushaltestellenausrüstung um Maßnahmen, die eine über die Grenzen des Stadtbezirks hinausgehende Funktion besitzen, für die der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben beschlusszuständig ist.
Anlass:
Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) plant für die langen Fahrzeugumläufe aus wirtschaftlichen Aspekten heraus den Einsatz von Elektrobussen mit Schnell-Ladepunkten als Gelegenheitslader auf den jeweiligen Umläufen. Dabei handelt es sich um ein Betriebskonzept, bei denen die Fahrzeuge in der Regel an neuralgischen und geeigneten Punkten im Netz regelmäßig nachgeladen werden (meist an den Endhaltestellen oder Pausenstellplätzen während der planmäßigen Wartezeit). Somit können anspruchsvolle Umläufe mit langen Endhaltestellenabständen und hohen Laufleistungen auch mit Elektrobussen gesichert bedient werden, weil deren Reichweite durch die regelmäßigen Ladevorgänge nahezu unbegrenzt ist. Dieses Konzept wurde dem Rat mit DS 20-14711 (E-Bus-Konzept der BSVG) zur Entscheidung vorgelegt.
Die Linie 413 ist für den Einsatz von Gelegenheitsladern aufgrund der langen Umlauflängen prädestiniert. Dafür müssen die Buspausenplätze mit Ladeinfrastruktur ausgestattet werden. Bei der Linie 413 betrifft dies die Haltestelle „Eutschenwinkel“. Diese hat sich nach einer Untersuchung seitens der BSVG bzgl. geeigneter Standorte für die Errichtung der notwendigen Ladeinfrastruktur als besonders geeignet herausgestellt.
Zur Sicherstellung einer Redundanz sowie zur gleichzeitigen Lademöglichkeit von zwei Fahrzeugen (z. B. bei unplanmäßig gleichzeitiger Ankunft an der Haltestelle) besteht der Bedarf an zwei Schnellladepunkten für den ÖPNV.
Die zwei Ladepunkte sollen am bestehenden Buspausenplatz der BSVG an der Kreuzung Eutschenwinkel/Hahnenkamp entstehen. Dazu sollen die beiden bestehenden Grüninseln zusammengelegt werden. Die dazwischenliegende Verkehrsfläche wird für den Umlauf der Busse nicht benötigt, soll zurückgebaut und die Gesamtfläche entsiegelt werden. Anschließend sollen zwei Lademasten sowie eine kompakte Versorgungsstation inkl. Sanitärbereichen auf der entstandenen Insel (städtische Fläche) errichtet werden.
Planung:
Die Planung der BSVG sieht ein kompaktes Stationsgebäude mit angebundener Kompakt-Transformatorstation, einer kleinen Stellfläche für die Ladegeräte sowie zwei Sanitärbereichen und einem Hausanschlussraum vor. Zusätzlich sollen zwei Lademaste inkl. Fundament errichtet werden. Ein Lademast wird auf der geplanten Insel positioniert und der zweite Mast auf dem gegenüberliegenden Gehweg im vorderen Bereich des Busses (Ladeanschlusspunkt). Die Versorgung der Kompakt-Trafostation soll mittels einer Integration in den städtischen Mittelspannungsring umgesetzt werden. Hierzu liegt eine positive Rückmeldung seitens BS|Netz vor. Die Anbindung an das Trinkwasser-/Abwasser-netz zwecks Ver-/Entsorgung der Sanitärbereiche wird ebenfalls vorgesehen.
Eigene Fahrer-WC gibt es an dem Pausenplatz nicht. Stattdessen werden Sanitäranlagen im nahe gelegenen Feuerwehrhaus genutzt. Da dies nicht mehr dem heutigen Standard entspricht, sollen eigene Fahrer-WC entstehen. Aus wirtschaftlichen und gestalterischen Gründen werden diese Sanitäranlagen in das Stationsgebäude integriert.
Einige weitere Themen des Baugenehmigungsverfahrens befinden sich noch in der finalen Klärung. Die Genehmigungsfähigkeit scheint grundsätzlich gegeben zu sein.
Untersucht wurden und werden:
- Koordinierung der Bauphasen mit anderen Baumaßnahmen im städtischen Bereich
- Lärmschutz (Emissionsquellen sind bekannt und werden kommuniziert), insgesamt ist durch leisere Antriebstechniken mit einer Verbesserung der Bestandssituation zu rechnen.
- Grünflächen: In Summe wird der durch Errichtung der Fundamente, Station und Lademaste erzeugten Versiegelung durch Entsiegelung von bestehenden Pflaster- und Asphaltflächen entgegengewirkt, sodass sich die Netto-Fläche der versiegelten Bereiche nahezu unverändert bleibt. Für den Stationskörper wird ein Gründach vorgesehen.
- Baumschutz: Es werden im Zuge der Ausführungsplanung und weiteren Vorgehensweise zu den Genehmigungen detaillierte Abstimmungen zum Erhalt der Baumbestände auf den Verkehrsinseln mit den zuständigen Stellen vor Ort stattfinden. Es ist geplant, die Anlagen außerhalb der Kronentraufbereiche zzgl. der notwendigen Abstände zu errichten.
- Ver- und Entsorgung: Es finden Abstimmungen mit den Leitungsträgern sowie Ver- und Entsorgern statt. Es ergeben sich Schnittstellen zur Stromversorgung, Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung.
Finanzierung:
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der BSVG. Für das E-Bus-Projekt liegt der BSVG ein Förderbescheid des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) aus dem ersten Förderaufruf der „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ vom 07.09.2021 vor. Die Förderung bezieht sich auch auf die Realisierung von Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet.
Diese Mittel müssen bis zum 31.05.2025 abgerufen werden, sodass die beschriebene Maßnahme bis zum Frühjahr 2025 umgesetzt sein muss.
Für den fortlaufenden Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs und die Ermöglichung des Einsatzes von Elektrobussen besteht daher ein großes Interesse, die Baumaßnahme umgehend einzuleiten. Damit spätestens im Mai 2025 die Inbetriebnahme erfolgen kann und die BMDV-Förderung abgerufen werden kann, ist eine schnellstmögliche Beschlussfassung, Baugenehmigung, Ausschreibung und Beauftragung von ausführenden Unternehmen erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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263,3 kB
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