Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 24-23734
Grunddaten
- Betreff:
-
Braunschweiger Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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17.05.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen der Stadt Braunschweig, mit dem BraunschweigerInnen wieder attraktive Zuschüsse für ihre eigene Energiewende und ihre individuelle Energieunabhängigkeit erhalten konnten, ist ausgeschöpft.
Für das diesjährige Förderprogramm standen in diesem Jahr 500.000 € zur Verfügung.
Gegenüber der letzten Mitteilung (DS 24-23564) in der Sitzung des Umwelt- und Grünflächenausschusses vom 23.04.2024 sind weitere Anträge für steckerfertige PV-Anlagen, Fassaden PV sowie Luftwärmepumpen eingegangen, sodass nun circa einen Monat nach Start des Förderprogramms das Fördervolumen ausgeschöpft ist. Bisher sind 590 Förderanträge eingegangen. Das höchste Antragsaufkommen mit insgesamt 424 Anträgen ist für steckerfertige PV Anlagen (Richtlinie I) zu verzeichnen. Weitere große Positionen sind die Anträge für Wärmepumpen (Richtlinie II) mit 87 Anträgen sowie die 51 Anträge zur Durchführung von Energieeffizienz-Maßnahmen im Bestand (Richtlinie III).
Da erfahrungsgemäß einige Vorhaben nicht realisiert werden können und Anträge fälschlicherweise doppelt gestellt werden, wird eine Warteliste eingeführt, sodass Anträge weiterhin gestellt werden können. Für die Warteliste ist wieder der jeweilige Zeitpunkt des Antragseingangs entscheidend.
Die Verwaltung prüft derzeit alle eingegangenen Anträge für die zeitnahe Erstellung und Versendung der Zuschussbescheide.
Die Verwaltung wird die Gremien nach Abschluss der Antragsprüfungen über die genauen Förderumfänge und Verteilungen wie in den Vorjahren informieren.
