Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 24-23284-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, wo es Potenzialflächen für das Quartiersparken im Östlichen Ringgebiet gibt. Im Rahmen dieses Prüfauftrags soll auch die Eignung der gefundenen Potenzialflächen bewertet werden und es sind mögliche Nutzungskonzepte zu untersuchen.
Die Bewertung soll u.a. folgende Punkte umfassen:
- Grad der bestehenden Versiegelung,
- Verkehrliche Anbindung,
- Stadträumliche Einbindung,
- Aufstockungs- oder Umnutzungspotentiale von Bauten oder Flächen,
- Grundbesitz (nicht nur Flächen im Eigentum der Stadt)
- Kosten für die Einrichtung 
- Ausbaufähigkeit / Anzahl der möglichen Parkplätze.

Der obige Prüfauftrag wird um folgende Aspekte ergänzt:

1. Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen eines zeitlich begrenzten Modellversuchs zu prüfen, wie ein räumlich begrenztes Gebiet mit beidseitigem Schrägparken in breiteren Straßen zur Optimierung der Parksituation und Erhöhung der Verkehrssicherheit im Östlichen Ringgebiet zur Entspannung der zur Zeit schwierigen Park- und Verkehrsverhältnisse einen entscheidenden Beitrag leisten kann.

Bei einem derartigen Modellversuch ist sicherzustellen, dass keine baulichen Veränderungen mit entsprechendem Finanzeinsatz erfolgen. Allenfalls könnten farbliche Fahrbahnmarkierungen eingesetzt werden. Sollten dennoch bauliche Veränderungen notwendig sein, werden diese erst nach Ablauf des Modellversuchs und dessen Evaluation den zuständigen Gremien zur Umsetzung und Beschlussfassung vorgeschlagen.

2. Der Modellversuch soll barrierefrei angelegt sein: Dazu werden der Seniorenbeirat und der Behindertenbeirat gebeten, Vorschläge für Standorte von zusätzlichen Bänken in diesem Gebiet zu machen. So können auch ältere und mobilitätseingeschränkte Personen den ÖPNV in den umgebenden Straßen bequem erreichen.

3. Die Einführung von Anwohnerparken mit ausreichend bewirtschafteten Kurzparkplätzen insbesondere vor Läden, Ärzten und Gewerbe ist zu prüfen. Für Lastenräder sind gesonderte Parkflächen vorzusehen. Lastenräder und Fahrräder sollen in Zukunft nur auf der Straße geparkt werden, um die Fußwege frei zu halten. Lastenräder benötigen für die Parkplätze allerdings Anwohnerparkausweise bzw. Parktickets für die Kurzparkplätze.

4. Darüber hinaus sollte die Verwaltung unabhängig vom Modellversuch geeignete Flächen für 1-2 Quartiersgaragen im Östlichen Ringgebiet finden und deren Umsetzbarkeit und Finanzierungsrahmen – wie im Ursprungsantrag bereits grundsätzlich ausgeführt – darstellen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Umwandlung von gesamten Wohngebieten in Gebiete mit reinen Sommer- oder gar reinen Wohn- oder Spielstraßen lehnen wir ab und fordern die Verwaltung auf, für eine solche Prüfung keine weitere Energie zu verwenden.

Da die Mobilität der Menschen einen besonderen Stellenwert für Lebensqualität und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hat, müssen Wohnungen gerade in Wohngebieten wie dem Östlichen Ringgebiet mit jeglichen Verkehrsmitteln und gerade auch durch PKWs durchgängig erreichbar sein. Auch der Bedarf des Fußverkehrs, insbesondere von mobilitätseingeschränkten Personen ist hierbei zu berücksichtigen und es müssen ausreichend Sitzgelegenheiten zum Ausruhen gefunden werden. Die demographische Entwicklung verbietet es, Wohngebiete einzurichten, die nur von nicht mobilitätseingeschränkten Personen erreicht und bewohnt werden können. Die aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung prognostiziert den Verlust der Bevölkerung und die Erhöhung des Durchschnittsalters (vgl. https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2024/april/bevoelkerungsentwicklung-in-deutschland-verlaeuft-bis-2040-regional-sehr-unterschiedlich; zuletzt eingesehen am 15. April 2024 um 10.00 Uhr).

Bei einer geschickten Aufteilung des Straßenraumes verbunden auch mit Quartiersgaragen wird es möglich sein, alle Interessen der Nutzer auszugleichen, ohne eine Nutzergruppe auszuschließen. Bei Sommer- oder Wohnstraßen wäre dies hingegen der Fall! Die Einrichtung von reinen Sommer- oder Wohnstraßen ist ausschließend und benachteiligt durch den Wegfall von öffentlichen Parkplätzen im Straßenraum insbesondere die Mieter von Wohnungen. Strukturell haben viele Grundstückseigentümer im Östlichen Ringgebiet direkt auf ihren Grundstücken Stellplätze eingerichtet und sind nicht auf den öffentlichen Straßenraum angewiesen. Zu bedenken ist hierbei auch, dass auch die Bereitstellung von Ladestationen im öffentlichen Straßenraum sich eher an die Nutzergruppe der Mieter richtet. Bei Sommer- oder Wohnstraßen würden die Lademöglichkeiten entfallen. Dies kann nicht im Sinne der Mobilitätsentwicklung sein. Hierzu sei aktuell auf die Kritik von Dr. Ralf Utermöhlen verwiesen: https://regionalheute.de/braunschweig/braunschweiger-mobilitaetskonzept-ist-klimaschaedlich-braunschweig-1712930632/; zuletzt eingesehen am 15. April 2024 um 10.00 Uhr.

Der ursprüngliche Antrag geht deshalb nicht weit genug und soll um die fettmarkierten Inhalte ergänzt werden.  

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Erläuterungen und Hinweise