Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-23655-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Resolution: Dezentrale Strukturen der BLSK erhalten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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14.05.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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zur Kenntnis
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30.05.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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11.06.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Einordnung des Themas gibt die Verwaltung folgende Hinweise:
Seit Beginn des Jahres ist eine erhebliche Anzahl von Anfragen und Anregungen bezüglich der Versorgung der Stadtbezirke mit Bankdienstleistungen an die Verwaltung herangetragen worden. Die Verwaltung hat in der Vergangenheit die Stadtbezirke umfänglich und detailliert in Form von Mitteilungen informiert und über die Einflussmöglichkeiten der Stadtverwaltung Auskunft gegeben.
Bezüglich von Bankdienstleistungen bestehen keine gesetzlichen Vorgaben wie das z. B. bei den Postdienstleistungen der Fall ist. Das betrifft neben der BLSK auch die sog. Postbank, die kein Unternehmen der Deutschen Post mehr ist, sondern bereits seit 2012 zur Deutschen Bank AG gehört. Die Erbringung von Bankdienstleistungen liegt in der alleinigen unternehmerischen Verantwortung der Banken.
Die Verwaltung steht unabhängig davon in einem fortdauernden Dialog mit den Banken und wirbt für eine wohnortnahe Versorgung. Von der BLSK wurde u. a. mitgeteilt, dass bestimmte Services aufgrund der geringen Auslastung nicht mehr angeboten werden können. Selbstverständlich wird für Menschen, die nicht mehr mobil sind und auch kein Onlinebanking nutzen, nach wie vor angeboten, Überweisungen per Hand auszufüllen und per Post zuzusenden. Bislang konnten nach Aussage der BLSK in persönlichen Gesprächen mit den Kundinnen und Kunden Lösungen für nahezu alle Fragen gefunden werden und oftmals gibt es auch die Möglichkeit Familienmitglieder einzubinden oder eine andere Vertrauensperson zu bevollmächtigen. Die BLSK lädt alle Kundinnen und Kunden – egal welchen Alters – ein, einen Beratungstermin zu vereinbaren, in dem gerne die individuellen Fragen besprochen können.
Wie aus den Ausführungen ersichtlich ist, ist die Verwaltung im Rahmen Ihrer Möglichkeiten auch ohne direkte Einflussmöglichkeiten bestrebt, eine möglichst gute Versorgung mit Bankdienstleistungen im Stadtgebiet zu gewährleisten und führt dazu einen fortdauernden Dialog. Allerdings wird nicht verkannt, dass insbesondere die Banken der Gesamtheit der Kunden verpflichtet sind und betriebswirtschaftliche Unternehmensentscheidungen treffen müssen, bei denen zwangsläufig nicht alle Einzelinteressen berücksichtigt werden können.
Vor dem Hintergrund der dargestellten Informationen und Aktivitäten der Verwaltung sowie der unternehmerischen Eigenverantwortung der Banken sieht die Verwaltung die beantragte Resolution daher als nicht zielführend an.
