Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 23318-02-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung der Bezahlkarte vorbereiten Änderungsantrag zum Antrag 24-23318 Antrag zur Vorlage 24-23318-02
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- AfD-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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14.05.2024
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Beschlussvorschlag
Die Vorlage 24-23318-02 wird anschließend an den vorhandenen Text um folgende Formulierungen ergänzt:
Mit der Bezahlkarte können alle Waren des täglichen Gebrauchs wie Essen, Kleidung, Hygieneartikel und Kommunikation bezahlt werden. Bargeld gibt es nur noch als kleines Taschengeld bis 50 Euro pro Monat. Überweisungen, Online-Shopping und Glücksspiel sind komplett gesperrt. Zudem ist die Verwendung der Karte örtlich auf das Stadtgebiet Braunschweigs begrenzt.
Falls keine Regelung durch die Landesregierung zustande kommt, übernimmt die Stadt Braunschweig die Kosten für die Einführung und den Betrieb der Bezahlkarte.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf die Bezahlkarte bucht die zuständige Leistungsbehörde den nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehenden Betrag monatlich als Guthaben auf. Die Karte ist in allen Geschäften und bei allen Dienstleistern einsetzbar, die Mastercard annehmen – allerdings grundsätzlich regional beschränkt auf den gesetzlich zulässigen Aufenthaltsbereich. Überweisungen, Online-Käufe, Glücksspiel und der Einsatz bei Geldübermittlungsdienstleistern sind gesperrt. Es ist somit nicht mehr ohne weiteres möglich, Geld ins Ausland zu transferieren, um hiervon kriminelle Schlepperbanden zu finanzieren. Hier wird auch die Abhebung von Bargeld auf das gebotene Minimum von 50 Euro pro Person und Monat beschränkt – dies gilt sowohl für Personen in den Unterkünften als auch in der Anschlussunterbringung.
In Bayern, Thüringen und Brandenburg gibt es bereits konkrete Pläne oder erste gute Erfahrungen zum Bezahlkartensystem. Ernsthafte Einwände kann auch niemand äußern: schließlich hat jeder Leistungsempfänger die Möglichkeit, seine eigenen Existenzgrundlagen auf diesem Weg zu bestreiten – gleichzeitig wird Missbrauch, etwa durch Finanzierung krimineller Schleuserbanden oder Überweisungen in die Heimatländer, weitgehend unterbunden.
Der zugrundeliegende Antrag ging angesichts schon vorhandener guter Praxisbeispiele in der Ausgestaltung der nötigen Rahmenbedingungen nicht weit genug.
