Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-23479-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Belebung der Platzfolge Wollmarkt / Alte Waage durch veränderte Platzgestaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0610 Stadtbild und Denkmalpflege
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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zur Kenntnis
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21.05.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Vorbemerkung:
Die Umgestaltung des Wollmarktes/Alte Waage erfolgte 1995 nach einem zuvor aus einem Wettbewerb siegreich hervorgegangenen Entwurf der Hannoveraner Landschaftsarchitekten Martin Diekmann und Irene Lohaus. Besonderes Kennzeichen des Entwurfs war und ist bis heute eine die gesamte Platzfolge Wollmarkt/Alte Waage entlangführende Wasserwaage, die auch den Autoverkehr vom Fußverkehr räumlich trennt.
Dies vorangestellt werden die nachfolgenden Fragen wie folgt beantwortet:
zu 1:
Ziel des 1992/93 durchgeführten Wettbewerbs war es einen innerstädtischen Quartiersplatz zu schaffen, der sich mit den dort vorhandenen Hauptnutzungen (Kirche, Wohnen) gut verknüpfen lässt.
zu 2:
Im Kontext der Platzfolge Wollmarkt/Alte Waage steht lediglich die Andreaskirche unter Denkmalschutz. Deren Bedeutung und städtebauliche Wirkung wären bei potenziellen Umgestaltungsmaßnahmen zu beachten, weitere denkmalrechtlichen Einschränkungen gibt es dort nicht.
zu 3:
Privatwirtschaftliche Initiativen zu einer Belebung wie z. B. Sondernutzungen für Außengastronomie oder Veranstaltungen sind auf den öffentlichen Platzflächen grundsätzlich möglich und erwünscht. Diese sind auf dem üblichen Wege zu beantragen und werden seitens der Verwaltung befürwortet und unterstützt.
Für umfassendere zusätzliche Begrünungsmaßnahmen stehen derzeit keine Mittel zur Verfügung, diese müssten sich konzeptionell auf den Entwurf von Diekmann/Lohaus beziehen. Davon losgelöste punktuelle Einzelmaßnahmen sind nicht sinnvoll.
