Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 24-23292-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Halteverbot vor dem Feuerwehrgerätehaus verdeutlichen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
21.05.2024
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats 222 vom 16.04.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
Der Stadtbezirksrat beschließt die Verdeutlichung eines Park- und Halteverbots vor dem Feuerwehrhaus in Timmerlah durch Schild und Fahrbahnmarkierungen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Bereich von Grundstücksein- und -ausfahrten besteht ein gesetzliches Parkverbot, welches gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) durch Grenzmarkierung (VZ 299) optisch hervorgehoben werden kann. Zusätzliche Beschilderungen kommen grds. nicht in Betracht, dies entspricht dem Grundsatz der StVO: „So viele Verkehrszeichen wie nötig, so wenig möglich“.
Die Verwaltung folgt der Anregung des Stadtbezirks dennoch dahingehend, dass zur besseren Wahrnehmung des Parkverbots das Aufbringen einer Grenzmarkierung angeordnet wurde. Damit wird der besonderen Bedeutung der Feuerwehr Rechnung getragen.
