Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-23292-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrats 222 vom 16.04.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Der Stadtbezirksrat beschließt die Verdeutlichung eines Park- und Halteverbots vor dem Feuerwehrhaus in Timmerlah durch Schild und Fahrbahnmarkierungen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Bereich von Grundstücksein- und -ausfahrten besteht ein gesetzliches Parkverbot, welches gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) durch Grenzmarkierung (VZ 299) optisch hervorgehoben werden kann. Zusätzliche Beschilderungen kommen grds. nicht in Betracht, dies entspricht dem Grundsatz der StVO: „So viele Verkehrszeichen wie nötig, so wenig möglich“.

 

Die Verwaltung folgt der Anregung des Stadtbezirks dennoch dahingehend, dass zur besseren Wahrnehmung des Parkverbots das Aufbringen einer Grenzmarkierung angeordnet wurde. Damit wird der besonderen Bedeutung der Feuerwehr Rechnung getragen.

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