Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-23554-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Rechtmäßiges Parken in der Straße Am Backhaus möglich?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Wiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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21.05.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 212 vom 10. April 2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.)
Die Verwaltung weist darauf hin, dass selbst unter Einbeziehung des Grünstreifens der Straßenquerschnitt der Straße „Am Backhaus“ nicht in allen Bereichen ausreichen würde, um das Parken gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu ermöglichen. Der öffentliche Straßenraum als Parkplatz dient lediglich als ergänzendes Angebot zu privaten Flächen. Es wird als zumutbar angesehen, in den umliegenden Straßen zu parken, falls die vorhandenen privaten Parkflächen nicht ausreichen sollten.
Zu 2.)
Um das Parken gemäß der StVO zu ermöglichen, wäre ein umfassender Umbau des nördlichen Bereichs der Straße "Am Backhaus" notwendig, der auch den östlichen Gehweg und Grünstreifen einbeziehen würde. Durch diesen Umbau würden zwei bis drei StVO- konforme Parkplätze entstehen. Die Vorteile des Umbaus stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten. Die Situation der unzureichenden Fußwegbreite auf der Westseite wäre damit nicht zu lösen.
Zu 3.)
Die Kosten für einen Straßenumbau wurden nicht konkret ermittelt, dürften jedoch in einem sechsstelligen Bereich liegen. Im Falle eines grundhaften Straßenausbaus besteht eine Straßenausbaubeitragspflicht für die Anlieger.
