Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 24-23741

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Die Straßenausbaubeitragssatzung regelt die Umlegung der Kosten für den Ausbau und die grundhafte Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf die Anlieger der betroffenen Grundstücke. Gerade bei der Erschließung und Entstehung neuer Baugebiete werden die Zufahrtsstraßen stark in Mitleidenschaft gezogen. Anwohnerinnen und Anwohner sind hierdurch belastet und müssen möglicherweise im Anschluss auch noch für die Sanierung der Straßen Zahlungen an die Stadt leisten.

 

Weiterhin sollen im geplanten Baugebiet Rautheim-Möncheberg Wohneinheiten für über 2.000 Menschen entstehen und der Autoverkehr in den Randbereich der alten Bebauung verlagert werden. Hierfür werden Quartiersgaragen, man könnte diese auch Parkhäuser nennen, vorgesehen und ein Nahversorger. Die Straßen im neuen Wohngebiet sind also entlastet, die alten Zuwegungen übermäßig belastet. Möglicherweise sind die vorhandenen Straßen auch nicht für eine dauerhafte Mehrbelastung durch PKW und Lieferverkehre ausgelegt und müssen neu gebaut werden.

 

Deshalb fragen wir:

 

  1. Wie kann sichergestellt werden, dass durch Erschließungs- und Neubaumaßnahmen verursachte Straßenschäden nicht zu Lasten der betroffenen Anlieger der alten Grundstücke gehen?

 

  1. Wie kann verhindert werden, dass die Anlieger der vorhandenen Straßen nicht für Baumaßnahmen, die aufgrund des zu erwartenden zusätzlichen PKW und Lieferverkehrs ggfs. erforderlich sind, finanziell belastet werden?

 

 

 

gez.

Viktor Siffermann

Fraktionsvorsitzender

 

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