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Anfrage (öffentlich) - 24-23742

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen e. V. hat im Januar 2023 eine Broschüre mit dem Titel „WIB. Wege ins Bleiberecht“ zu dem gleichnamigen Modellprojekt veröffentlicht. Dieses Modellprojekt adressiert Menschen, die unter der sogenannten „Duldung“ in Deutschland leben und erleichtert diesen den Zugang zu einem regulären Aufenthaltsrecht.

Das Ziel des Projekts „Wege ins Bleiberecht“ ist es - wie in der Broschüre beschrieben, Menschen, die in Deutschland unter einer Duldung leben, eine gesicherte Bleibeperspektive zu bieten. Das Projekt konzentriert sich darauf, die Zugangsvoraussetzungen zu bestehenden Bleiberechtsregelungen zu erleichtern und durch koordinierte Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden der Modellkommunen die Möglichkeiten für ein Bleiberecht systematisch zu prüfen und zu implementieren.

Das Projekt wird aktuell durch Landesmittel gefördert und ist im Begriff, auf weitere Kommunen in Niedersachsen ausgeweitet zu werden. Die Niedersächsische Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Daniela Behrens äußerte dazu im zuständigen Ausschuss des Niedersächsischen Landtags: „Mit dem vom Land geförderten Projekt „Wege ins Bleiberecht“ werden Ausländerbehörden unterstützt, systematisch die bleiberechtlichen Möglichkeiten für Geduldete zu prüfen und umzusetzen. Diesen Ansatz wollen wir zur landesweiten Praxis machen.“ (08.12.2022)

Angesichts der Bedeutung dieses Projekts für die Integrationspolitik und der Unterstützung von Menschen mit Duldungsstatus bitten wir um Informationen zu den folgenden Punkten:

1. Wie viele Anträge auf Aufenthaltstitel nach dem neuen Chancen-Aufenthaltsrecht wurden bisher bearbeitet und entschieden? (Bitte um Auflistung nach: „positiv beschieden“, „negativ beschieden“ und „in Bearbeitung“.)

2. Welche weiteren Möglichkeiten nutzt die Ausländerbehörde systematisch, um die Bleiberechtsmöglichkeiten von Menschen in Duldungen auszuloten und inwiefern sind die städtischen Fachberatungsstellen in diesen Prozess eingebunden?

3. Welche Voraussetzungen müssten nach Einschätzung der Sozialverwaltung geschaffen werden, um eine Beteiligung der Stadt Braunschweig an dem Modellprojekt „Wege ins Bleiberecht“ (WIB) des Niedersächsischen Flüchtlingsrates zu ermöglichen?

Begründung:
In der oben genannten Broschüre des Flüchtlingsrates Niedersachsen e. V. vom Januar 2023 wird das Chancen-Aufenthaltsrecht wie folgt erläutert:

„Mit dem 01.01.2023 sind im Aufenthaltsrecht einige Veränderungen in Kraft getreten, die erheblichen Einfluss auf die so genannten Bleiberechtsregelungen haben. Die größte und zugleich namensgebende Veränderung ist die Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts. Zu diesem Zweck wurde ein neuer Paragraph ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen: § 104c AufenthG. Dieser ist – obwohl er weiter hinten im Gesetzestext zu finden ist – den humanitären Aufenthaltstiteln, also dem fünften Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes, zugeordnet. Es handelt sich um eine Regelung mit Ablaufdatum.

Bis zum 31.12.2025 können Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis nach dem § 104c AufenthG gestellt werden. (…) Wer am Stichtag 31.10.2022 seit mindestens fünf Jahren (späteste Einreise somit 31.10.2017) einen regulären Aufenthalt (erlaubt, gestattet oder geduldet) in Deutschland innehat und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennt, soll für die maximale Gesamtdauer von 18 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis »auf Probe« erhalten. Diese 18 Monate müssen also genutzt werden, um die Bedingungen für einen Aufenthalt nach § 25a oder § 25b AufenthG zu erfüllen.“

Im Fazit und Ausblick der Broschüre ist zu lesen:

„Das dreijährige Modellprojekt WIB. Wege ins Bleiberecht hat bewiesen, dass durch eine gezielte Beratung und Unterstützung der potentiell Bleibeberechtigten in Zusammenarbeit von Beratungsstellen und Ausländerbehörden die Zahl der Bleiberechtsfälle signifikant erhöht werden kann.

Im Ergebnis steht ein Ansatz, der auf weitere Kommunen übertragen werden kann: Um Verbindlichkeit zu schaffen, werden zwischen Kommune und Flüchtlingsrat Niedersachsen konkrete Kooperationsverträge geschlossen. Im Rahmen dieser Kooperation wird die Zielgruppe systematisch erfasst, geclustert und durch die Behörden und die involvierten Beratungsstellen kontaktiert. Um Transparenz, Verbindlichkeit und Verstetigung zu fördern, finden regelmäßige Treffen zwischen der Ausländerbehörde, den kommunalen Fachberatungsstellen und dem Flüchtlingsrat statt. Der Flüchtlingsrat organisiert und moderiert diese Projekttreffen. Dies bietet den Rahmen, um stetig im Austausch zu bleiben, systematisch Einzelfälle zu sichten und zu diskutieren und mögliche Rechtsfragen oder Hindernisse zu identifizieren und zu beseitigen.

Diese Kooperationen betreffen bislang drei von fast 60 Ausländerbehörden im Bundesland Niedersachsen. Die bisherigen Modellkommunen sind allesamt Großstädte, und es gilt, den Ansatz auch im ländlichen Raum zu erproben.“

Der Ansatz, Menschen aus einer Duldung in eine Bleiberechtsperspektive zu überführen, ist von erheblicher sozialer und wirtschaftlicher Bedeutung. Menschen, insbesondere Kinder, die jahrelang in Unsicherheit und ohne gesicherten Aufenthaltsstatus leben, sind oft psychischen Belastungen ausgesetzt, die durch die ständige Angst vor Abschiebung verursacht werden. Die Abschiebung selbst verursacht nicht nur hohe menschliche, sondern auch erhebliche administrative Kosten und bindet Ressourcen, die anderweitig effizienter eingesetzt werden könnten. Gleichzeitig besteht ein wachsender Bedarf des Arbeitsmarktes an sowohl qualifizierten als auch nicht-qualifizierten Arbeitskräften, den Menschen mit Duldungsstatus oft decken könnten, wenn ihnen die Möglichkeit gegeben würde, ihre Fähigkeiten durch Ausbildung und Arbeit weiterzuentwickeln und legal einzusetzen. Somit fördert die Überführung in eine gesicherte Bleibeperspektive nicht nur die Integration und das individuelle Wohlbefinden, sondern trägt auch zur Deckung des Fachkräftebedarfs und zur Stärkung der Wirtschaft bei.

Wir würden es daher begrüßen, wenn die Stadt Braunschweig sich - wie die Städte Göttingen, Hannover und Oldenburg - an dem Modellprojekt „WIB. Wege ins Bleiberecht“ des Niedersächsischen Flüchtlingsrates beteiligen würde. Da das Modellprojekt vorerst bis Ende 2025 läuft, wäre ein Einstieg noch im Jahr 2024 sinnvoll. 

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