Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23728

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Dem Antrag vom Förderverein Althea - das Gesundheitsnetzwerk e.V., den Rokokopavillon zur Durchführung von Infoveranstaltungen zum Thema Gesund und Prävention jeden Freitag von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr dauerhaft zu nutzen, wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Nutzungsvereinbarung zu treffen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Mit Schreiben vom 7. Mai 2024 hat Herr Wendrich, 1. Vorsitzender vom Förderverein Althea - das Gesundheitsnetzwerk e.V., die dauerhafte Nutzung des Rokokopavillons in Stöckheim für Infoveranstaltungen zum Thema Gesund und Prävention jeweils freitags von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr beantragt.

 

Gem. § 1 Abs. 1 der Miet- und Benutzungsordnung für den Rokokopavillon in Stöckheim kann das Gebäude für solche Veranstaltungen genutzt werden, bei denen eine Gefährdung der wertvollen und empfindlichen Gebäudesubstanz ausgeschlossen ist. Vergabe und Nutzung sollen dem Charakter des Pavillons entsprechen. Die beantragte Nutzung erfüllt nach Einschätzung der Verwaltung diese Voraussetzungen.

 

Aktuell finden keine Dauernutzungen im Rokokopavillon statt, entsprechend steht der beantragte Nutzungszeitraum zur freien Verfügung.

 

Es wird von einer überbezirklichen Dauernutzung ausgegangen, daher wird die Nutzung bis zur Mitte des Jahres 2025 befristet.

 

Angemessen erscheint die Festsetzung eines Entgeltes nach dem Entgelttarif für die Gemeinschaftshäuser in Höhe von 5 € pro Stunde entsprechend dem Stundentarif für Vereine und Verbände.

 

Im Mietvertrag soll vereinbart werden, dass den Sitzungen des Stadtbezirksrates Braunschweig-Süd (aufgrund der Personenzahlbegrenzung auf 20 Personen nur theoretisch denkbar) und den Veranstaltungen mit allgemeinen Charakter (z.B. Vorträge der Heimatpfleger/innen) Vorrang gegenüber ihren eigenen Veranstaltungen eingeräumt wird.

 

Gem. § 93 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 2 der Hauptsatzung und § 2 Abs. 2 der Miet- und Benutzungsordnung für den Rokokopavillon in Stöckheim entscheidet über Dauernutzungen bezirklicher Einrichtungen der Stadtbezirksrat in eigener Zuständigkeit.   
 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise