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Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-23757

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit dem Städtischen Klinikum Braunschweig (skbs) verfügt die Stadt Braunschweig als alleinige Gesellschafterin über eines der größten Krankenhäuser Niedersachsens. Eine maximale Kapazität von 1.499 voll- und teilstationären Planbetten und über 4.000 Mitarbeitende auf Konzernebene sorgen Tag für Tag dafür, die medizinische Versorgung von etwa 1,4 Millionen Menschen im Einzugsgebiet der Stadt Braunschweig auf universitärem Niveau sicherzustellen. Die Leistungserbringung erfolgt im Wesentlichen an derzeit noch drei Standorten im Stadtgebiet Braunschweigs.

 

Spätestens mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 hat sich die Krankenhauslandschaft signifikant verändert. Das skbs sieht sich wie nahezu die gesamte Krankenhaus-Branche mit vielerlei Herausforderungen konfrontiert. Am Beispiel der Ergebnisentwicklung wird der Ernst der Lage deutlich: Der Rat der Stadt Braunschweig hatte erst im Februar 2024 überplanmäßigen Aufwendungen i. H. v. 20 Mio.  im Zusammenhang mit der rückläufigen Leistungsentwicklung zugestimmt (siehe hierzu DS 24-23016). Ebenfalls hatte bereits ein Austausch zur wirtschaftlichen Situation des skbs im Rahmen der Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2024 im Ausschuss für Finanzen-, Personal und Digitalisierung (FPDA) stattgefunden (siehe hierzu DS-23-22634).

 

Die Corona-Pandemie hat zu einem irreversiblen Fallzahlenrückgang geführt: Während im Geschäftsjahr 2019 noch 61.122 vollstationäre Fälle behandelt werden konnten, wurden im vergangenen Geschäftsjahr nur noch 46.664 vollstationäre Einweisungen verzeichnet. Da die Krankenhäuser nach der derzeitigen Systematik der Krankenhausfinanzierung wirtschaftlich fast ausschließlich auf die Behandlung von Fällen angewiesen sind, haben ausbleibende Behandlungen enorme Auswirkungen auf die Ergebnissituation der einzelnen Häuser. Im skbs fielen  im Wesentlichen bedingt durch den allgemeinen Fallzahlenrückgang bei steigenden nicht vollständig refinanzierten Kosten (sog. „Kosten-Erlös-Schere“)  zwischen den Geschäftsjahren 2020 und 2023 Jahresfehlbeträge von 135 Mio.  an, die durch die Stadt Braunschweig im Umfang von 113 Mio.  kompensiert wurden. Für die chsten fünf Jahre geht das skbs von einem durchschnittlichen Jahresfehlbetrag von 56 Mio.  pro Jahr (einschließlich Geschäftsjahr 2024) aus.

 

Mit der dargelegten Schilderung stellt das skbs keine Ausnahme dar: Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) hatte im Herbst 2023 eine Umfrage zur wirtschaftlichen Situation und den Erwartungen der Krankenhäuser in Niedersachsen durchgeführt.

 

 

79 % der befragten Krankenhäuser prognostizierten zu diesem Zeitpunkt für das vergangene Geschäftsjahr negative Jahresergebnisse; 74 % erwarteten eine schlechtere wirtschaftliche Entwicklung für das Geschäftsjahr 2024. Aus der Umfrage ging ebenfalls hervor, dass 60 % der Niedersächsischen Krankenhäuser ihre wirtschaftliche Existenz bis zum Wirksamwerden der geplanten Krankenhausreform gefährdet sehen.

 

Die in Form des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KVVG) geplante Krankenhausreform soll eine Vielzahl von Veränderungen bringen: Unter anderem soll mit sog. Vorhaltepauschalen dafür gesorgt werden, dass die Krankenhäuser einen Teil ihrer Umsatzerlöse unabhängig von der Anzahl der tatsächlich Behandelten erhalten. Trotz der aktuellen Kritik an der Krankenhausreform und den bestehenden Unklarheiten, stellt die Reform grundsätzlich einen Schritt in die richtige Richtung dar, um die Krankenhäuser langfristig auf ein wirtschaftlich tragfähiges Fundament zu heben. Kurz- und mittelfristig sorgen die Pläne des Bundes jedoch nicht für eine Entspannung der wirtschaftlichen Lage. Da von einem effektiven Wirksamwerden der Krankenhausreform erst im Jahr 2029 ausgegangen werden kann und ergebniswirksame Unterstützungsleistungen bislang nicht in Aussicht gestellt wurden, wird die Situation der Krankenhäuser  und somit die Belastung der Krankenhausträger  weiterhin angespannt bleiben.

 

Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zu erwartenden Ambulantisierung (d. h. die gesetzlich forcierte ambulante Leistungserbringung) hatte die Geschäftsführung des skbs bereits vor etwa einem Jahr damit begonnen, ein Konzept zur medizinstrategischen Neuausrichtung zu erarbeiten. Hierzu wurde eine Vielzahl von (internen) Beteiligten in ein interdisziplinäres Verfahren eingebunden; ebenfalls wurde eine umfangreiche Markt- und Wettbewerbsanalyse im Lichte der Krankenhausreform durchgeführt. Das Zielbild Medizinstrategie 2028 soll noch in diesem Jahr beschlossen werden, um eine optimale Leistungserbringung unter zukünftig angepassten regulatorischen Rahmenbedingungen anbieten zu können.

 

Mit der Medizinstrategie 2028 wird innerhalb des skbs bereits ein wichtiger Schritt zur wirtschaftlichen Sicherung des Städtischen Klinikums unternommen. Genauso entscheidend wie die Ausarbeitung einer aktualisierten medizinstrategischen Ausrichtung aus der Gesellschaft heraus, ist der Blick der Stadt Braunschweig als Gesellschafterin bzw. Krankenhausträgerin auf das skbs. Vor dem Hintergrund der finanziellen Unterstützungsleistungen, die den städtischen Haushalt erheblich belasten, hat die Verwaltung kürzlich eine Dienstleistung zur Erstellung eines Gutachtens an die in der Gesundheitsbranche tätige Unternehmensberatung WMC HEALTHCARE GmbH vergeben.

 

In dem zu erstellenden Gutachten soll vor dem Hintergrund der multifaktoriellen Krise, die das skbs in besonderer Weise betrifft, die wirtschaftliche Situation des skbs aus Sicht der Gesellschafterin mehrdimensional beleuchtet werden. Ziel des Gutachtens ist es, strategische Handlungsoptionen aus der Perspektive der Gesellschafterin unter Beibehaltung des Niveaus eines Maximalversorgers für das skbs zu erarbeiten. Darüber hinaus sollen Maßnahmen zur kurz-, mittel- und langfristigen Sicherung des skbs entwickelt werden. Die Medizinstrategie 2028 und das Gutachten werden zunächst unabhängig voneinander erstellt. Die Ergebnisse beider Verfahren sollen die Grundlage für die Aufstellung der Wirtschaftspläne ab dem Geschäftsjahr 2025 bilden. Die städtischen Gremien werden über die Ergebnisse der genannten Projekte informiert.


 

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