Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-23616

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Hintergrund

Im Jahr 2022 wurde das Regionale Radverkehrskonzept (RRVK 2022) erarbeitet. Ein wesentlicher Baustein des RRVK ist das Regionale Radverkehrsnetz (RRVN), das mit über- und nachgeordneten Netzen harmonisiert ist. Durch das großumige regionale Radverkehrsnetz sollen dem Alltagsradverkehr attraktive und sicher nutzbare Verbindungen angeboten werden. Es ist unter Berücksichtigung der Radverkehrspotenziale nach den Hierarchiestufen Radschnellweg (RSW), Radvorrangroute (RVR) und Basisnetz differenziert und hinsichtlich der Umsetzung auf einen Zeithorizont 2030 ausgerichtet.

 

Im Jahr 2022 wurde zwischen dem Regionalverband Großraum Braunschweig, der Stadt Braunschweig, der Gemeinde Lehre und der Stadt Wolfsburg eine Vereinbarung über die Koordinierung von Planungen zur Realisierung des e-Radschnellweges Braunschweig Lehre Wolfsburg getroffen (Drs.-Nr 18-09158 und 21-15339). Auf die vorliegende Machbarkeitsstudie des RGB zum e-Radschnellweg Braunschweig Wolfsburg wird verwiesen. (https://www.regionalverband-braunschweig.de/fileadmin/user_upload/30_Themen/Radverkehr/Machbarkeit_Radschnellweg/RSW%20BSWOB%20Endbericht_Ansicht.pdf)

 

2.1 Förderkulisse für Abschnitt 1 (Braunschweig) und 3 (Wolfsburg)

Im Jahr 2023 hat der Bund dem Antrag auf Förderung der Planungskosten für die Abschnitte Braunschweig und Wolfsburg (Abschnitte 1 und 3) mit einer Förderquote von 75% der förderfähigen Kosten für die Lph 1 (Grundlagenermittlung) bis Lph 4 (Genehmigungsplanung) bereits zugestimmt. Für die bauliche Umsetzung sollen mit Vorlage der Genehmigungsplanung weitere Fördermittel nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) eingeworben werden.

 

2.2 Förderkulisse für den Abschnitt 2 (Braunschweig - Lehre - Wolfsburg)

Gemäß den Forderungen des Fördermittelgebers enden die Abschnitte Braunschweig und Wolfsburg nicht an der jeweiligen Grenze der Gebietskörperschaft, sondern an einem jeweils verkehrlich sinnvollen Endpunkt.

 

Abschnitt 2 liegt zwar vorrangig auf dem Gebiet der Gemeinde Lehre, beinhaltet aber aufgrund der o.a. Ausführungen zu den Endpunkten auch noch Teile des Braunschweiger und Wolfsburger Stadtgebiets. Abschnitt 2 hat eine Länge von insgesamt 14 km und wurde in sechs Unterabschnitte gegliedert, um sie zeitlich unabhängig voneinander planen und baulich umsetzen zu können.

 

Auf den Planungsabschnitt 2.1 entfallen ca. 850 m auf das Gebiet der Stadt Braunschweig, beginnend an der Alten Schulstraße in Dibbesdorf und endend nördlich der Unterführung der A2, 10.820 m entfallen auf die Abschnitte 2.2 bis 2.5 auf dem Gemeindegebiet Lehre und auf Abschnitt 2.6 entfallen 2.280 m auf das Gebiet der Stadt Wolfsburg.

 

Da Abschnitt 2 mit seinen sechs Unterabschnitten nicht aus dem Förderprogramm des Bundes gefördert werden kann (< 2.000 Mindestradverkehrsbelastung/Tag), soll eine Fördermittelakquise über das Förderprogramm „Stadt und Land“ erfolgen. Der Fördertopf „Stadt und Land“ umfasst 80 Mio. €r den Zeitraum 2024 bis 2028.

 

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften; der RGB ist nicht antragsberechtigt.
Die Anträge sollen daher umgehend von den jeweiligen Gebietskörperschaften bei der NBank gestellt werden.

 

2.2.1 Antrag auf Förderung aus dem Programm Stadt und Land

Auf Abschnitt 2.1 werden 1.300 bis 1.700 Radfahrende/Tag prognostiziert. Neben dem Kriterium der Mindestradverkehrsbelastung unterscheidet sich das Förderprogramm vom Bundesprogramm zur Förderung von Radschnellwegen auch in den Standards. Anstelle einer Breite von vier Metern für einen Zweirichtungsradweg mit Beleuchtung wird hier lediglich eine Breite von drei Metern ohne Beleuchtung vorgegeben.

 

Die geschätzten Gesamtkosten des auf Braunschweig entfallenden Streckenabschnitts 2.1 belaufen sich für Planung und Bau auf ca. 506.000 Euro. Die he der beantragten Fördermittel beträgt ca. 379.500 Euro, basierend auf einer Förderquote von 75 %. Es verbleibt ein städtischer Eigenanteil von ca. 126.500 Euro.

 

3. Finanzierung

Haushaltsmittel zur Finanzierung des Eigenanteils stehen unter dem PSP-Element 5E.660139 zur Verfügung.

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise