Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-23247-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Linden Grünewaldstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Wiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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31.05.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 22.02.2024 wird wie folgt Stellung genommen:
Vorbemerkung:
Im Rahmen der Beantwortung der Stadtbezirksratsanfrage 24-22892-01 bezüglich der Bahnübergangerneuerung Grünewaldstraße wurde dem Stadtbezirksrat Folgendes mitgeteilt:
„Mit Beschluss des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben vom
28. September 2023 wurde die Verwaltung beauftragt, die Planung der Variante 1 (Ersatz des Bahnübergangs durch eine gradlinige Geh- und Radwegunterführung) als Vorzugsvariante gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG und dem Regionalverband Großraum Braunschweig weiter voranzutreiben. Diese Variante erfordert den Entfall von ca. 34 Bestandsbäumen, darunter die hier angesprochenen Linden. Die politische Entscheidung, diese Bäume nicht zu erhalten, wurde mithin bereits getroffen.“
Zu 1.:
Die unabhängige fachliche Prüfung der Linden seitens der Unteren Naturschutzbehörde hat ergeben, dass die Bäume aufgrund ihres Erscheinungsbildes keine Naturdenkmalwürdigkeit aufweisen. Die Bäume weisen weder eine kulturhistorische Bedeutung noch eine besondere Seltenheit auf. Eine besondere Seltenheit liegt beispielsweise dann vor, wenn ein besonders hohes Baumalter erreicht wurde oder eine im Gebiet seltene Baumart in guter Ausprägung vorkommt. Auch eine besondere Eigenart und Schönheit, welche sich z. B. durch einen großen Stammumfang mit besonderer Wuchsform oder eine herausragend ausgeprägte Baumkrone auszeichnet, ist bei den genannten Bäumen nicht ersichtlich. Die Baumkronen der Linden sind aufgrund des beengten Standortes mit hohem Versiegelungsgrad der Baumscheiben nur schmal ausgeprägt und entsprechen nicht der natürlichen Wuchsform.
Zu 2.:
Wenn unter den Bäumen Naturdenkmale vorhanden gewesen wären, wäre dies in der Drucksache dargestellt worden. Unabhängig davon erfolgt generell im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens eine intensive Begutachtung von Natur und Landschaft.
