Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-23219-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung von bezirklichen Mitteln 2024 im Stadtbezirksrat 310 Westliches Ringgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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31.05.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats 310 vom 16.04.2024 (Entscheidung gem. § 93 NKomVG):
„Die im Jahr 2024 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 310 Westliches Ringgebiet werden wie folgt verwendet:
1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens 25.000,00 €:
1. Varrentrappstraße, Gehweg vor Hausnr. 1 (wie von der Verwaltung vorgeschlagen), 5.500 €
2. Kälberwiese, Gehweg von Ecke Finkenherd bis zur Zufahrt zu Hausnummer 45
3. Maienstraße, Gehweg von Ecke Kreuzstraße bis zur Straßenlaterne vor Hausnr. 18
4. Klosterstraße, Baumscheiben vergrößern und wiederherstellen, von Ecke Freisestraße bis Zufahrt Hausnummer 1 der gegenüberliegenden Straßenseite
(für Ziff. 2-4 wurden 19.500 Euro bereitgestellt)
2. Grünanlagenunterhaltung 1.000,00 €
(geändert in Wildblumenmischung)
3. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen 4.760,60 €
Der Vorschlag für die Verwendung zu Ziffer 3 ergibt sich aus dem Begründungstext.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung teilt mit, dass die Maßnahmen 1. (Varrentrappstraße) und 2. (Kälberwiese) aus dem unbeweglichen Vermögen umgesetzt werden. Nach Abzug der Kosten für die Maßnahme "Varrentrappstraße" stehen dem Stadtbezirk noch 19.500,00 € für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens zur Verfügung, was ausreicht, um die Maßnahme Kälberwiese mit geschätzten Gesamtkosten von 15.500,00 € zu decken.
Die Gesamtkosten der vom Stadtbezirksrat vorgeschlagenen Maßnahmen 3. (Maienstraße) und 4. (Klosterstraße) übersteigen mit 39.000,00 € bzw. 42.000,00 € deutlich das verfügbare unbewegliche Vermögen und können daher nicht mit umgesetzt werden.
